Schlichtungsantrag Bus

Die apf vermittelt im Streitfall mit einem Busunternehmen oder einem Busbahnhofsbetreiber - rasch, kostenlos und provisionsfrei. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden für die Eingabe Ihres Schlichtungsantrags. Die gelbe Ziffer ist jeweils aktiv und leitet Sie an.

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihre Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Bitte wählen Sie:

Ich habe meine Beschwerde schriftlich beim Unternehmen eingebracht und eine unzufriedenstellende bzw. binnen vier Wochen keine Antwort erhalten.

Ich habe noch keine Beschwerde beim Unternehmen eingebracht. 

Bitte bringen Sie Ihren Schlichtungsantrag mit unserem Online-Formular ein.
Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Postanschrift:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Bus
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien

Telefonische Erreichbarkeit (Hotline):

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag an Werktagen von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050 707 720 erreichbar.
Telefonisch geben wir gerne Auskünfte zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens und zu Ihren Fahrgastrechten.

Ein Schlichtungsantrag muss immer auf schriftlichem Weg bei der apf eingebracht werden, um ein Schlichtungsverfahren eröffnen zu können.
 
Kann ich mein Anliegen persönlich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorbringen?

Persönliche Vorsprachen können ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen!
 
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