So kommen Sie zu Ihrer Entschädigung - Schlichtungsverfahren Flug

Welche Aufgabe hat die apf im Flugverkehr?

Aufgabe der apf ist es, Fluggästen von Fluglinien mit Hauptniederlassung in Österreich und solchen, die in Österreich starten und landen*, ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht und ihrer Entschädigung zu verhelfen. Die apf sieht sich als unabhängige Vermittlungsstelle zwischen den Fluglinien und ihren Fluggästen.

Im Flugverkehr kann die apf in folgenden Fällen helfen:

Entschädigung für Verspätung

Erstattung und Entschädigung für Annullierungen von Flügen

Entschädigung bei Nichtbeförderung/Überbuchung

Fehlende Informationen über Fluggastrechte

Herabstufung/Downgrade

Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung.

Informationen über Passagier- und Fahrgastrechte für Bahn, Bus, Schiff und Flug sind auch auf dem Portal YOUR EUROPE abrufbar.

NICHT zuständig ist die apf bei Verlust des Reisegepäcks
*sofern die Fluglinien, die in Österreich landen ihren Hauptsitz in der Europäischen Union haben

Für welche Beschwerden ist die apf nicht zuständig?

Die apf bearbeitet keine Schlichtungsanträge zu Beschwerden,

  • die nicht die Beförderung von Fluggästen betreffen (z.B.: Verlust des Reisegepäcks).

  • die nicht zuerst dem betroffenen Unternehmen zur Lösung des Problems vorgelegt wurden.

  • wenn es nicht um einen Flug von, nach oder innerhalb Österreichs geht bzw. wenn die Hauptniederlassung des betroffenen Unternehmens nicht in Österreich liegt.
  • die länger als zwei Jahre nach dem Zeitpunkt der Einreichung beim Unternehmen der apf vorgelegt werden.

  • über Forderungen, behauptete Verstöße oder behauptete rechtswidrige Regelungen, die gerichtlich oder verwaltungsrechtlich anhängig oder rechtskräftig entschieden bzw. rechtskräftig verglichen worden sind.

  • die bereits einmal Gegenstand eines Schlichtungsverfahrens waren.

  • für die eine andere Schlichtungsstelle zur alternativen Streitbeilegung zuständig ist.

  • über Streitigkeiten, die mutwillig oder schikanös sind.

  • deren Behandlung den effektiven Betrieb der apf ernsthaft beeinträchtigen könnte, etwa weil umfangreiche Beweisaufnahmen erforderlich wären oder es sich um übermäßig komplexe Rechtsfragen handelt.

Aufgrund dessen können Schlichtungsverfahren zu Beschwerden über Bauarbeiten, Lärmbelastungen, allgemeine (verkehrs-)politische Angelegenheiten usw. nicht bearbeitet werden.

Was ist ein Schlichtungsverfahren?

Schlichtung ist ein Konfliktlösungsverfahren, bei dem ein Streitfall ohne Hilfe eines Gerichtes beigelegt wird. Die apf erarbeitet einen individuellen Lösungsvorschlag und vermittelt so zwischen Passagier und Unternehmen.

Muss ich für ein Schlichtungsverfahren etwas bezahlen?

Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos und provisionsfrei. Sollten während des Verfahrens Kosten entstehen, die von der Antragstellerin oder dem Antragsteller selbst verursacht werden, wie etwa Porto- und Kopierkosten, allfällige Rechtsanwaltskosten, etc. sind diese selbst zu tragen.

Wer kann sich an die apf wenden?

Die apf ist für alle Passagiere von Fluglinien mit Hauptsitz in Österreich sowie für Passagiere ausländischer Fluglinien, wenn diese einen Flughafen in Österreich an- oder von ihm abfliegen, zuständig.

Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist die Fluglinie. Wenn diese nicht zufriedenstellend oder gar nicht innerhalb von 6 Wochen antwortet, können sich Passagiere an die apf wenden. Die apf sorgt für rasche Lösungen. Und das immer kostenlos und provisionsfrei. Durch Ausfüllen des Online-Schlichtungsantrags ist gewährleistet, dass alle notwendigen Informationen vorliegen und die Anträge rasch bearbeitet werden können. → zum Schlichtungsantrag Flug

Was braucht die apf von mir, damit sie aktiv werden kann?

Eine Schlichtungsantrag ist grundsätzlich mittels Online-Formular bei der apf einzubringen. Im Online-Formular finden Sie einen Leitfaden, damit alle notwendigen Angaben und Unterlagen bei uns einlangen. Sie erhalten per E-Mail eine Bestätigung, dass Ihre Schlichtungsantrag bei uns eingelangt ist. Sollten Sie binnen drei Wochen keine weitere Nachricht von uns erhalten, bitten wir Sie um nochmalige Kontaktaufnahme. Wenn Fristen einzuhalten sind, kontaktieren Sie uns bitte bei Bedarf schon früher.

Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihre Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln. Folgendes benötigen wir von Ihnen:

  • Name, Adresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse.
  • Eine vollständige schriftliche Darstellung des Sachverhalts. Bitte schildern Sie genau was passiert ist.
  • Die schriftliche Beschwerde, die Sie an die Fluglinie gesendet haben sowie den kompletten Schriftverkehr zwischen Ihnen und der Fluglinie.
  • Alle Unterlagen die für die Klärung hilfreich sind (z. B. Flugticktet, Buchungsbestätigung, Boarding Pass, Rechnungen von Taxi oder Hotel, usw.).
  • Ihre jetzige Forderung gegenüber dem Unternehmen. Was sollen wir für Sie erreichen?

Mit der Einbringung des Schlichtungsantrags erkennen die Antragstellerinnen bzw. Antragsteller die Verfahrensrichtlinie an und bestätigen, dass sämtliche Angaben der Wahrheit entsprechen. Auf Anfrage sendet die apf die Verfahrensrichtlinie auch zu.

Die genauen Verfahrensabläufe entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensrichtlinie unter "rechtliche Grundlagen".

Wie läuft ein Schlichtungsverfahren ab?

Sobald der schriftliche Schlichtungsantrag bei der apf eingelangt ist, wird geprüft, ob ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann. Wird ein Schlichtungsverfahren eröffnet, fordert die apf das betroffene Unternehmen zu einer schriftlichen Stellungnahme auf. Wenn es zweckmäßig erscheint, kann die apf einen oder alle Beteiligten zu einer freiwilligen mündlichen Verhandlung in deren Geschäftsräume einladen. Im Laufe des Schlichtungsverfahrens sind sowohl Sie als auch das Unternehmen verpflichtet, am Verfahren mitzuwirken und der apf alle zur Beurteilung der Sachlage erforderlichen Auskünfte zu erteilen. Falsche und/oder unvollständige Angaben können zur Einstellung eines Schlichtungsverfahrens führen.

Sollte kein Schlichtungsverfahren möglich sein, teilen wir Ihnen selbstverständlich die Gründe der Ablehnung mit und informieren Sie gerne darüber, an welche Stelle Sie sich stattdessen wenden können.

Die genauen Verfahrensabläufe entnehmen Sie bitte unserer Verfahrensrichtlinie.

Wie lange dauert das Schlichtungsverfahren?

Die Bearbeitungsdauer der Fälle hängt von der Reaktionszeit der jeweiligen Fluglinie und von der individuellen Komplexität ab. Die apf ist auf jeden Fall daran interessiert möglichst rasch eine Lösung herbeizuführen – in vielen Fällen ist das bereits in zwei bis drei Wochen möglich. In komplexen Fällen wird eine Lösung innerhalb von drei Monaten angestrebt.

Kann ich mich vertreten lassen?

Sie können sich in jedem Stadium des Verfahrens von einem Rechtsanwalt oder einer anderen Vertrauensperson auf eigene Kosten vertreten lassen. Auf Anforderung muss ein Nachweis der Vertretungsbefugnis erbracht werden.

Was ist das Ergebnis eines Schlichtungsverfahrens?

Die apf erarbeitet eine Lösung, die in den meisten Fällen zur Beilegung und damit zur Beendigung des Streitfalls führt. Die empfohlene Lösung der apf kann eine andere sein als das Ergebnis eines Gerichtsverfahrens. Die Annahme des Lösungsvorschlages ist nicht verpflichtend. Sollte das Schlichtungsverfahren zu keiner Einigung führen, wird es eingestellt.

Ist das Schlichtungsergebnis bindend?

Wenn beide Parteien den Lösungsvorschlag annehmen, stimmen sie damit einem wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Nimmt eine der Parteien die Lösung der apf nicht an, hat sie keine bindende Wirkung. Sollte es zu keiner Lösung kommen, können Sie Ihre Ansprüche unabhängig davon vor den zuständigen Gerichten geltend machen.

Was passiert mit laufenden Fristen?

Die Einbringung des Schlichtungsantrags und die Dauer des Schlichtungsverfahrens hemmen den Fortlauf der Verjährungsfrist (Fristen beginnen erst nach Abschluss des Verfahrens wieder zu laufen). Das bedeutet, sollte durch das Schlichtungsverfahren keine Einigung erzielt werden, können Sie Ihre Ansprüche vor den zuständigen Gerichten geltend machen.

Was passiert mit meinen Daten?

Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt, unabhängig von der Art der Einbringung des Schlichtungsantrags, ausschließlich zur Fallbearbeitung und zur Durchführung des Verfahrens. Daten ohne Personenbezug werden im Rahmen von Publikationen, wie dem jährlichen Bericht über die Erfüllung unserer Aufgaben als Agentur, verwendet (gemäß § 8 Absatz 2 Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte [PFAG] bzw. gemäß § 9 Alternative-Streitbeilegung-Gesetz [AStG]). Ebenfalls aufgrund gesetzlicher Verpflichtungen nutzen wir erhobene Daten in anonymisierter Form für statistische Auswertungen.

Kann ich bei der apf anrufen?
Wir sind für Sie von Montag bis Freitag jeweils von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050707 740 erreichbar (ausgenommen feiertags). Telefonisch können wir Ihnen bestimmte Auskünfte erteilen. Allerdings muss ein Schlichtungsantrag immer auf schriftlichem Weg bei uns eingebracht werden, da nur so ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden kann.

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