Sichern Sie sich Ihre Entschädigung!

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist in Österreich die gesetzliche Schlichtungs- und Durchsetzungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr.

Ist keine direkte Lösung mit dem Unternehmen möglich, verhilft die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung. Egal ob es sich um eine Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung bzw. Überbuchung oder keine Information handelt.

Die hohe Erfolgsquote bei Schlichtungsverfahren belegt unsere Durchsetzungsstärke und sorgt für mehr Qualität im öffentlichen Verkehr.

Unser Team im Bereich Fahrgastrechte ist Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 12:00 (an Werktagen) für Ihr Anliegen erreichbar:
Bahn: +43 1 5050 707 710 | Bus: +43 1 5050 707 720 | Schiff: +43 1 5050 707 730 | Flug: +43 1 5050 707 740
 

Flug: Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung

Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später am Reiseziel ankommt oder sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Bahn: Bis zu 50 Prozent des Ticketpreises bei Verspätungen
Mindestens 10 % Verspätungsentschädigung für Jahreskarten

Bei Verspätungen ab 60 Minuten steht Fahrgästen mit Einzelfahrschein in Österreich im Fernverkehr eine Entschädigung von 25 Prozent des Ticketpreises zu. Ab einer Verspätung von 120 Minuten erhalten Betroffene 50 Prozent des Ticketpreises.

Mit einer Jahreskarte bzw. mit einem KlimaTicket haben Fahrgäste, wenn sie von vermehrten Zugverspätungen bzw. Zugausfällen (Stadtverkehr ist ausgenommen) betroffen waren, Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent, für das KlimaTicket Österreich von 93 Prozent.

Ihre Rechte gemäß EU-Verordnungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen

Im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr sind die Rechte der Passagiere und Fahrgäste in der jeweiligen EU-Verordnung geregelt. Für den Bahnverkehr gibt es zusätzlich noch nationale gesetzliche Bestimmungen, welche die Rechte der Fahrgäste wahren.

Schlichtungssituation bei der eine positive Lösung erzielt wurde. Es sind zwei lächelnd, nebeneinander sitzende Personen (Mann und Frau) zu sehen.Der Mann reicht einer dritten Person, von der nur Hand und Unterarm zu sehen sind die Hand.

Beschwerde

Es ist nicht klar erkennbar, ob ein Bahnhof oder Flughafen zu sehen ist. Die Halle ist hell beleuchtet. Blickt man durch die Fensterfront ist es dunkel. Alle Personen sind in Bewegung. Es sind Anzeigetafeln und ein Screen zu sehen.
  • Flugverspätung oder Flugannullierung?
  • Zugverspätung?
  • Bus- oder Schiffsverspätung?

Sofern eine Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich ist, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung.

 

 

Passagierrechte

Ein Mann geht mit zwei Kindern und einem Trolli, zwei Damen die sich unterhalten, ein Backbacker befinden sich auf dem Bahnsteig. Im Vordergrund steht eine Frau mit offener Mappe.Es wirkt wie wenn sie über etwas informieren möchte.

Die apf informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Button: