Sichern Sie sich Ihre Entschädigung!
Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) ist eine unabhängige Schlichtungsstelle für den Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Ist keine direkte Lösung mit dem Unternehmen möglich, verhilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung. Egal ob es sich um eine Verspätung, Annullierung, Nichtbeförderung bzw. Überbuchung oder keine Information handelt.
Die hohe Erfolgsquote bei Schlichtungsverfahren belegt unsere Durchsetzungsstärke und sorgt für mehr Qualität im öffentlichen Verkehr.
Unsere Expert:innen sind Montag bis Freitag zwischen 10:00 und 12:00 (an Werktagen) für Ihr Anliegen erreichbar: Bahn: +43 1 5050 707 710 | Bus: +43 1 5050 707 720 | Schiff: +43 1 5050 707 730 | Flug: +43 1 5050 707 740
Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung
Passagiere haben Anspruch auf Entschädigung, eine sogenannte Ausgleichszahlung, wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später am Endziel ankommt oder sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.
Bahn: Mindestens 10 % Verspätungsentschädigung für Jahreskarten
Mit einer Jahreskarte haben Fahrgäste, wenn sie von vermehrten Zugverspätungen bzw. Zugausfällen (Stadtverkehr ist ausgenommen) betroffen waren, Anspruch auf Entschädigung. Im Regionalverkehr gilt ein Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent, z. B. bei der ÖBB-Personenverkehr. Die WESTbahn, die nur im Fernverkehr tätig ist, legt ihren Pünktlichkeitsgrad selbst fest - derzeit gilt ein Pünktlichkeitsgrad von 91,01 Prozent.
Ihre Rechte gemäß EU-Verordnungen und anderen gesetzlichen Bestimmungen
Im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr sind die Rechte der Passagiere und Fahrgäste in der jeweiligen EU-Verordnung geregelt. Für den Bahnverkehr gibt es zusätzlich noch nationale gesetzliche Bestimmungen, welche die Rechte der Fahrgäste wahren.
Beschwerde

- Flugverspätung oder Flugannullierung?
- Zugverspätung?
- Bus- oder Schiffsverspätung?
Sofern eine Einigung mit dem Unternehmen nicht möglich ist, verhilft Ihnen die apf zu Ihrem Recht und Ihrer Entschädigung.
Passagierrechte

Die apf informiert Sie über Ihre Rechte und Pflichten im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr. Klicken Sie einfach auf den entsprechenden Button: