Schlichtungsantrag Bahn

Wenn mit einem Bahnunternehmen bzw. einem Verkehrsverbund keine direkte Lösung möglich ist, hilft Ihnen die apf rasch, kostenlos und provisionsfrei. Egal, ob es sich um eine Beschwerde wegen Zugverspätung bzw. Pünktlichkeit, Zugausfall, verpassten Anschlusszug, Nichtbeförderung, keine bzw. zu wenig Information handelt oder sonst etwas schief gelaufen ist. Im Folgenden finden Sie einen Leitfaden für die Eingabe Ihrer Beschwerde. Die blaue Ziffer ist jeweils aktiv und leitet Sie an.

Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Bitte wählen Sie:

Ich habe meine Beschwerde schriftlich beim Unternehmen eingebracht und eine unzufriedenstellende bzw. binnen vier Wochen keine Antwort erhalten.

Ich habe noch keine Beschwerde beim Unternehmen eingebracht.

Bitte bringen Sie Ihren Schlichtungsantrag mit unserem Online-Formular ein.
Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Postanschrift:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Bahn
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien

Telefonische Erreichbarkeit (Hotline):

Wir sind für Sie von Montag bis Freitag an Werktagen von 10 bis 12 Uhr unter der Telefonnummer +43 1 5050 707 710 erreichbar.
Telefonisch geben wir gerne Auskünfte zum Ablauf eines Schlichtungsverfahrens und zu Ihren Fahrgastrechten.

Ein Schlichtungsantrag muss immer auf schriftlichem Weg bei der apf eingebracht werden, um ein Schlichtungsverfahren eröffnen zu können.
 
 
Kann ich mein Anliegen persönlich bei der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte vorbringen?

Persönliche Vorsprachen können ausschließlich nach telefonischer Terminvereinbarung erfolgen!

FEEDBACK

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