Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.
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Ohne folgende Unterlagen kann Ihr Anliegen nicht bearbeitet werden: z.B. Buchungsbestätigung/Tickets, Schriftverkehr mit dem Unternehmen, Nachweis über die Beschwerdeeinbringung beim Unternehmen, allfällige Rechnungen für entstandene Kosten
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