KlimaTicket - So klappt es mit der Entschädigung

Wie funktioniert die Verspätungsentschädigung beim KlimaTicket? In unserem Blog erfahren Nutzer:innen des KlimaTicket, wie Sie zu ihrer Entschädigung kommen.

KlimaTicket Österreich: Verspätungsentschädigung

Entschädigung beim KlimaTicket Österreich

Das KlimaTicket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, einer 100% Tochter des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Wenn der für alle Bahnunternehmen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent  für Züge im Regional- und Fernverkehr in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung.


Bei der ÖBB-Personenverkehr betrifft dies: Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX), S-Bahn (S), Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE, Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX) oder D-Zug (D)

Betroffenen steht in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu.

Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und der nicht vernetzten Nebenbahnen.

Die Höhe der Entschädigungsbasis ist unter www.klimaticket.at bzw. in diesem Dokument zu finden.
Bei der ÖBB-Personenverkehr beträgt diese derzeit 494,12 Euro, bei der WESTbahn 19,07 Euro.

Pro Monat in dem der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent nicht erreicht wird, erhalten Personen im Besitz des KlimaTicket Österreich 4,12 Euro von der ÖBB-Personenverkehr entschädigt.

Bei allen anderen Bahnunternehmen beträgt der maximale Entschädigungsbetrag unter vier Euro.
Beträge unter vier Euro können von der Auszahlung durch die Bahnunternehmen ausgeschlossen werden - damit ist die ÖBB-Personenverkehr defacto das einzige Unternehmen, das eine Entschädigung für Verspätungen mit dem KlimaTicket Österreich auszahlt.

Die apf hat dies an einem Rechenbeispiel festgemacht:

 Annahme: der Pünktlichkeitsgrad wurde in zwei Monaten innerhalb der Gültigkeitsdauer des KlimaTicket nicht erreicht:

494,12 EUR / 12 Monate = 41,17 EUR (Kostenanteil der ÖBB-PV am KlimaTicket Österreich pro Monat)
10% von 41,17 EUR = 4,12 EUR (Entschädigungsbasis pro Verspätungsmonat)
4,12 EUR x 2 Verspätungsmonate = 8,24 EUR (wenn in zwei Monaten der Pünktlichkeitsgrad von 93% NICHT eingehalten wurde)

Ob die Pünktlichkeitsgrade eingehalten wurden, können Fahrgäste unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage nachkontrollieren.

Regionale KlimaTickets der Verkehrsverbünde

Vom KlimaTicket Österreich zu unterscheiden sind die regionalen Klimaticket-Angebote der sieben Verkehrsverbünde in Österreich.
(KlimaTicket MetropolRegion, KlimaTicket Region, KlimaTicket Tirol, Kärnten Ticket, KlimaTicket OÖ, KlimaTicket Salzburg, KlimaTicket Steiermark, KlimaTicket VMOBIL)

Für diese Form der Jahreskarte gilt ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr. Sollte dieser in einem Geltungsmonat unterschritten werden, so erhalten Personen im Besitz von regionalen Klimatickets den jeweils zustehenden Betrag in Höhe von mindestens zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises des Bahnanteils automatisch nach Ende der Geltungsdauer vom jeweiligen Bahnunternehmen rückerstattet (s. Rechenbeispiel oben; Bei der ÖBB-Personenverkehr beträgt der Entschädigungsanteil genau zehn Prozent).

Wie mache ich eine Verspätungsentschädigung geltend?

Schritt 1 (nur KlimaTicket Österreich): Datenweitergabe der OneMobility an die Bahnunternehmen erlauben

Um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen ist es notwendig, der One Mobility GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen zu erlauben.
Die Einwilligung kann direkt im KlimaTicket-Kundenkonto auf www.klimaticket.at unter „Meine Karten“ erfolgen. Die Weitergabe der Daten an die Bahnunternehmen kann einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen.

Schritt 2: Anmeldung bei der ÖBB-Personenverkehr

Anschließend ist bei der ÖBB-Personenverkehr eine Anmeldung notwendig. Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Anmeldung über die Website unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte bzw. am Fahrkartenschalter/Service Center. Nach Klick auf die „KlimaTicket“-Kachel muss die entsprechende Jahreskartennummer und das Kennwort eingegeben werden. Sollte das Kennwort noch nicht vorliegen, ist eine erstmalige Registrierung notwendig.

Schritt 3: Geld nach Ablauf der Jahreskarte erhalten

Nach Ablauf der Gültigkeitsdauer des KlimaTicket Österreich wird der zu erstattende Betrag automatisch auf Ihr angegebenes Konto überwiesen.
Die apf empfiehlt allerdings vor Alblauf der Gültigkeit noch einmal die Anmeldung zu überprüfen.

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