Flug: Herabstufung & Höherstufung

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei

Was "Herabstufung" und "Höherstufung" bedeuten und welche Rechte Passagiere in so einem Fall haben, darüber informieren wir in unserem heutigen Blog-Beitrag...

WAS BEDEUTET "HERABSTUFUNG"?

Eine sogenannte "Herabstufung" bzw. ein "Downgrade" ist die Verlegung eines Passagiers in eine niedrigere Beförderungsklasse als die, für die das Flugticket erworben wurde (z.B. von der Business Class in die Economy Class).

ICH WURDE AUF EINEM FLUG IN EINE NIEDRIGERE KLASSE VERLEGT - BEKOMME ICH NUN GELD ZURÜCK?

Ja.

Die Fluglinie ist in so einem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der direkten Flugdistanz der Strecke, auf welcher man von der Herabstufung betroffen war:

  • alle Flüge bis zu 1.500 km: 30 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge innerhalb der EU ab 1.500 km: 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 75 Prozent des Flugscheinpreises

Achtung: Bei der Erstattung ist nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

WAS BEDEUTET "HÖHERSTUFUNG"?

Eine sogenannte "Höherstufung“ bzw. ein „Upgrade“ ist das Gegenteil der Herabstufung: Der Passagier wird in eine höhere Beförderungsklasse verlegt, als die für die das Flugticket erworben wurde.

GIBT ES BEI EINER HÖHERSTUFUNG ETWAS ZU BEACHTEN?

Wichtig ist für Passagiere zu wissen: Verlegt die Fluglinie den Passagier in eine höhere Beförderungsklasse, als die, für welche das Flugticket erworben wurde, darf sie keinen Aufschlag verlangen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

GUT ZU WISSEN!

Die apf hat auf ihrer Website (www.passagier.at) für das Forderungsschreiben an das jeweilige Flugunternehmen Musterbriefe zum Thema „Herabstufung“ in deutscher und englischer Sprache bereitgestellt.

Der Musterbrief kann individuell angepasst werden, in dem die Textbausteine, die für den jeweiligen Fall relevant sind, ausgewählt werden. Nimmt eine Fluglinie Beschwerden nur noch online an, können die einzelnen Textbausteine kopiert und in das Online-Beschwerdeformular einfügt werden.

⇒ Die apf empfiehlt darauf zu achten, die Einbringungen der Forderung beim Unternehmen möglichst gut zu dokumentieren (z.B. Brief per Einschreiben, Screenshots bei online Einbringungen, Aufbewahrung der automatischen generierten Eingangsmail,…)

→ Und nicht vergessen: Der Service der apf ist ist immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS & PROVISIONSFREI!

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