Flug: Nichtbeförderung aufgrund von Überbuchung

Immer wieder kommt es vor, dass Passagieren die Beförderung verweigert wird, weil die Airline den Flug überbucht. In unserem heutigen Beitrag berichten wir über ein Ehepaar, dem genau das passiert ist.

Ein Ehepaar aus Österreich verbrachte ein verlängertes Wochenende in Madrid (Spanien). Als sie die Heimreise nach Wien antreten wollten, wurde ihnen die Beförderung auf den gebuchten und bezahlten Rückflug wegen Überbuchung verweigert.

Das Ehepaar beauftragte einen Anwalt welcher außergerichtlich Einschritt. Die Fluglinie war jedoch lediglich bereit einen Betrag in Höhe von insgesamt 200 Euro als Entschädigung zu bezahlen, obwohl dem Ehepaar nach der Fluggastrechteverordnung 800 Euro Entschädigung (400 Euro pro Person bei einer Distanz von 1.808 km) zustehen.

Durch das Einschreiten der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) konnte schließlich erfolgreich zwischen den Passagieren und der Fluglinie vermittelt werden. Die Airline zahlte die noch ausstehenden 600 Euro und erstattete weiters die Ausgaben für Verpflegung am Flughafen, welche während der Wartezeit angefallen waren.

 

Gut zu wissen:

Erste Anlaufstelle bei Beschwerden ist das ausführende Luftfahrtunternehmen. Wenn dieses nach schriftlicher Eingabe nicht zufriedenstellend oder innerhalb von sechs Wochen gar nicht antwortet, können Passagiere ihren Fall mittels Online-Beschwerdeformular unter www.passagier.at bei der apf einbringen. Mit Hilfe des Leitfadens soll sichergestellt werden, dass alle notwendigen Unterlagen vorliegen, um die Beschwerde rasch bearbeiten zu können. Alternativ können Beschwerden auch per Brief mit allen notwendigen Beilagen an die apf, Linke Wienzeile 4/1/6, 1060 Wien, übermittelt werden. Beschwerden sind immer schriftlich einzubringen. Für Rückfragen ist die apf auch telefonisch unter +43 1 5050707-740 erreichbar. Der Service der apf ist für Passagiere immer kostenlos und provisionsfrei.

Unter www.passagier.at sind außerdem umfassende Informationen über die Rechte im Flugverkehr abrufbar, damit sich Passagiere informieren können. Auch finden Betroffene dort Musterbriefe auf Deutsch und Englisch zu Flugverspätung, Flugannullierung, Flugüberbuchung bzw. Nichtbeförderung und Herabstufung.. Die Musterbriefe wurden auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung erstellt und weisen die Fluglinie auf die Ansprüche der Passagiere hin. Jeder Brief kann auf den individuellen Fall angepasst werden, indem relevante Textbausteine ausgewählt und mit den persönlichen Daten befüllt werden.

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