Flugannullierung und Flugverspätung mit versäumtem Anschlussflug

In unserem heutigen Fall informieren wir darüber, wie viel Ihnen eine Fluglinie zahlen muss, wenn Sie einen mehrgliedrigen Flug gebucht haben und auf der Hinreise von einer Flugannullierung betroffen waren und auf der Rückreise aufgrund des verspäteten ersten Flug, Ihren Anschlussflug versäumt haben.

Im September 2015 wurde der Hinflug von Linz nach Frankfurt mit Anschlussflug nach Dublin annulliert. Die Fluggäste wurden daraufhin mit einem Shuttlebus nach Wien befördert und am Folgetag zu ihrem Zielort geflogen. Des Weiteren konnten die Passagiere, aufgrund einer Verspätung beim Rückflug von Dublin nach Frankfurt, ihren Anschlussflug von Frankfurt nach Linz nicht erreichen, wodurch die Betroffenen auf einen anderen Flug umgebucht wurden und ihren Zielort abermals mit einem Tag Verspätung erreichten.

Nachdem die Airline ablehnend auf die Forderungen der Passagiere reagierte, wandten sie sich an die apf. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte konnte positiv vermitteln; die Airline zahlte für Hin- und Rückflug, die gemäß Fluggastrechteverordnung festgelegten 400 Euro Ausgleichszahlung pro Flug und Passagier. Die Passagiergruppe von acht Personen erhielt somit einen Gesamtentschädigungsbetrag in Höhe von 6.400 Euro, da es sich in dem konkreten Fall um eine Flugstrecke zwischen 1.500 und 3.500 Kilometern handelt.

Wenn Sie auch einmal von einer Flugverspätung oder einer Flugannullierung betroffen sind, erfahren Sie hier, welche Rechte Sie haben und was Ihnen die Fluglinie anbieten bzw. bezahlen muss.

 

Wie geht die apf vor, um zwischen dem Passagier und der Fluglinie zu vermitteln?

Vermittelt wird, indem die apf, nachdem Ihre Beschwerde bei uns eingelangt ist, das Unternehmen kontaktiert. Dabei wird der Fluglinie die Sachlage kurz geschildert, die rechtlichen Ansprüche dargelegt und mitgeteilt, dass zur Klärung ein Schlichtungsverfahren eröffnet wird. Die Fluglinie hat dann grundsätzlich drei Wochen Zeit der apf eine Rückmeldung zu senden. Wenn beide Parteien, das heißt Sie und die Fluglinie, den Lösungsvorschlag der apf annehmen, stimmen sie damit einem sogenannten wirksamen außergerichtlichen Vergleich zu. Mit vielen Fluglinien haben wir bereits eine sehr gute Zusammenarbeit aufgebaut. Das ist der Grund warum die apf in den meisten Fällen eine rasche Lösung in wenigen Tagen erzielt.

Auf der apf-Website haben wir alle Informationen über das Schlichtungsverfahren für Sie zusammengefasst

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