Gut zu wissen…!

Anforderungen an Begleithunde im Flugverkehr

Die Verordnung (EG) Nr. 1107/2006 über die Rechte von Flugpassagieren mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität sieht vor, dass sowohl Flughafenbetreiber als auch Fluglinien betroffene Passagiere auf ihrer Reise unterstützen müssen. Unter anderem sind Fluglinien verpflichtet, Begleithunde, die als solche anerkannt sind, in der Kabine mitzunehmen.

In Österreich legt § 39a Bundesbehindertengesetz grundsätzlich fest, wann ein Hund als „anerkannter Begleithund“ gilt. Üblicherweise wird nach erfolgter Ausbildung des Hundes ein Nachweisdokument ausgestellt, das dessen Eigenschaft als Begleithund bescheinigt.

Die Europäische Zivilluftfahrt-Konferenz (ECAC) hingegen hat im September 2014 eine andere Empfehlung abgegeben. Diese besagte, dass nur Hunde, die von bestimmten Organisationen ausgebildet wurden, von Fluglinien als Begleithunde anerkannt werden sollten. Als Maßstab für die Ausbildungsorganisationen wurde eine Mitgliedschaft in einem von zwei internationalen Verbänden, entweder der „International Guide Dog Federation (IGDF)“ oder der „ Assistance Dogs International (ADI)“, vorgesehen.

In Österreich gibt es bis heute nur wenige Ausbildungseinrichtungen für Begleithunde, die eine Mitgliedschaft in einem der oben angeführten Vereine halten, da der Erwerb einer solchen sehr aufwändig und kostenintensiv ist. Während sich jedoch beispielsweise Austrian Airlines auch bisher schon vorwiegend am Bundesbehindertengesetz orientiert, weigerten sich andere Fluglinien, unter Angabe der ECAC-Empfehlung, Begleithunde, die von österreichischen Einrichtungen ohne entsprechende Mitgliedschaften ausgebildet worden sind, in der Kabine zu befördern. Für Menschen, die auf einen Begleithund angewiesen sind, bedeutete das in den meisten Fällen eine gänzliche Beförderungsverweigerung. Im Dezember 2015 wurde die restriktive Empfehlung von der ECAC daher widerrufen.

Seitdem ist die Rechtslage in Österreich wieder eindeutig: Fluglinien sind gemäß Bundesbehindertengesetz auf Flügen von und nach Österreich grundsätzlich verpflichtet Begleithunde, die nach österreichischen Standards ausgebildet und mit entsprechenden Dokumenten ausgestattet sind, in der Kabine mitzunehmen. Allerdings kann es insbesondere im grenzüberschreitenden Flugverkehr nach wie vor dazu kommen, dass – etwa wenn im Zielland andere Bestimmungen gelten – die Beförderung des Hundes verweigert wird. Die apf empfiehlt, sich jedenfalls vor einer Flugbuchung bei der ausführenden Fluglinie über die entsprechenden Regelungen zu erkundigen und im Zweifel eine schriftliche Bestätigung einzuholen, dass der Hund befördert wird.

Weitere wesentliche Informationen zu Ihren Rechten im Flugverkehr haben wir auf der apf-Homepage für Sie zusammengetragen.

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