Ausdruck von Online-Tickets am Fahrkartenautomaten nicht möglich

Heute geht es um einen Fall, in dem eine Reisende nach einer Onlinebuchung nicht alle gebuchten Tickets beim Automaten ausdrucken konnte. Da sie sich mit Gutscheinen, die ihr das Bahnunternehmen angeboten hat, nicht zufriedengeben wollte, wandte sie sich an die apf.

Die Reisende buchte ihre Tickets für die Fahrt von Innsbruck nach Wien und retour im Internet und entschloss sich, die Tickets am Automaten abzuholen. Bei dem Versuch die Tickets auszudrucken, erhielt sie jedoch nur die Tickets für die Hinfahrt, nicht jedoch die für die Rückfahrt. Nach Rücksprache mit der Hotline wurde ihr empfohlen, neue Tickets für die Rückfahrt zu kaufen und sich die nicht ausdruckbaren Tickets erstatten zu lassen. Da das Bahnunternehmen im Nachhinein allerdings den Geldbetrag für die Tickets nur in Form von Gutscheinen zurückerstatten wollte, da am Automaten keine Unregelmäßigkeiten feststellbar waren, wandte sich die Reisende an die apf, um zu Ihrem Recht zu kommen.

Die apf konnte positiv zwischen den Bahnunternehmen und der Beschwerdeführerin vermitteln und die Überweisung des Geldbetrages für die Tickets erwirken.

Wenn Ihnen so etwas auch einmal passiert, empfiehlt die apf Folgendes: 

  • Lassen Sie sich die Empfehlungen des Unternehmens immer schriftlich bestätigen.
  • Wenn Sie Tickets ohne Namen kaufen, so empfehlen wir Ihnen, diese von einer Mitarbeiterin bzw. einem Mitarbeiter des Unternehmens personalisieren zu lassen. Das kann im Problemfall hilfreich sein.
  • Dokumentieren Sie nach Möglichkeit Probleme am Automaten (z. B. mittels eines Fotos mit dem Handy, Zeugen, etc.).

Auf der apf-Homepage haben wir alle wesentlichen Fahrgastrechte für Sie zusammengetragen. Informieren Sie sich hier…

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