Schlichtung Flugbeschwerde

Sie haben ein Problem mit einem Flugunternehmen / Flughafenbetreiber.

Einreichung Ihres Schlichtungsantrags.

Information zum weiteren Ablauf und der Bearbeitung Ihres Schlichtungsantrags.

Wenden Sie sich bitte zunächst an die ausführende Fluglinie

Für Ihre angemessene Entschädigung wenden Sie sich bitte zuerst an die ausführende Fluglinie. Die ausführende Fluglinie muss auf der Buchungsbestätigung ausgewiesen sein. Wenn Sie binnen sechs Wochen keine bzw. keine zufriedenstellende Antwort von der Fluglinie erhalten können Sie sich an uns wenden.

Klicken Sie hier, um zu den Musterbriefen weitergeleitet zu werden. Die Musterbriefe wurden auf Basis der EU-Fluggastrechteverordnung (Verordnung (EG) 261/2004) erstellt und weisen die Fluglinie auf Ihre Ansprüche hin. Jeder Brief kann auf Ihren Fall individuell angepasst werden, in dem Sie auswählen, welche Textbausteine für Sie relevant sind.

Eine Auflistung aller Fluglinien sowie deren Kontaktdaten finden Sie hier.