Flug. Ihr Recht auf Entschädigung.
Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung
Passagiere haben grundsätzlich dann Anspruch auf Entschädigung, eine sogenannte Ausgleichszahlung, wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später als geplant am Endziel ankommt oder Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.
Ihr Recht auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung
Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise. Sie gilt für alle Passagiere, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) antreten. In diesen Fällen ist es egal, ob die Airline ihren Hauptsitz in der EU oder in einem Drittstaat hat. Darüber hinaus gilt sie aber auch für Passagiere, die aus einem Drittstaat wegfliegen und innerhalb der EU landen, wenn die Fluglinie ihren Hauptsitz in der EU hat.
Schlichtungsantrag Flug

- Flug ausgefallen?
- Flug 3 Stunden oder mehr verspätet?
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Sofern eine Einigung mit der Fluglinie nicht möglich ist, hilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei.
Fluggastrechte

Ihre Rechte im Flugverkehr – informieren Sie sich über Verspätungen, Annullierungen, Fristen und vieles mehr.
Die häufigsten Fragen und Antworten sowie Verweise auf die EU - Fluggastrechteverordnung finden Sie hier.