Flug. Ihr Recht auf Entschädigung.

Egal, ob es sich um eine Beschwerde wegen Flugverspätung, Flugannullierung, Überbuchung eines Fluges oder fehlender Information handelt, die apf sorgt für Ihr Recht gemäß EU-Fluggastrechteverordnung, wenn keine direkte Lösung mit der Fluglinie möglich ist. Und das immer kostenlos und provisionsfrei.
 
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Mo-Fr: 10:00 - 12:00 (werktäglich) unter der Telefonnummer: +43 1 5050 707 740
oder mittels Online-Schlichtungsantrag

Bis zu 600€ Entschädigung bei Flugverspätung und Flugannullierung

Passagiere haben grundsätzlich dann Anspruch auf Entschädigung, eine sogenannte Ausgleichszahlung, wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später als geplant am Endziel ankommt oder Passagiere nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe der Entschädigung hängt dabei von der jeweils gebuchten Flugentfernung ab und beträgt zwischen 250 Euro und 600 Euro.

Ihr Recht auf Entschädigung gemäß EU-Fluggastrechteverordnung

Die Fluggastrechteverordnung gilt für alle Flugreisen – egal ob Individual- oder Pauschalreise.

Sie gilt für alle Reisenden, die einen Flug von einem Flughafen innerhalb der Europäischen Union (EU) antreten.

Darüber hinaus gilt sie auch für Reisende, die aus einem Drittstaat abfliegen und innerhalb der EU landen, wenn die Fluglinie ihren Hauptsitz in der EU hat.

Schlichtungsantrag Flug

  • Flug ausgefallen?
  • Flug 3 Stunden oder mehr verspätet?
  • Keine Betreuung und/oder Informationen erhalten?

Sofern eine Einigung mit der Fluglinie nicht möglich ist, hilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei.

Fluggastrechte

Flugzeug von vorne

Ihre Rechte im Flugverkehr – informieren Sie sich über Verspätungen, Annullierungen, Fristen und vieles mehr.

Die häufigsten Fragen und Antworten sowie Verweise auf die EU - Fluggastrechteverordnung finden Sie hier.

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