Streiks bei Austrian Airlines, Lufthansa und Deutsche Bahn

Streiks bei Austrian Airlines, Lufthansa und Deutsche Bahn

Diese Woche kommt es zu drei Streiks, die den Flug- und Bahnverkehr beeinträchtigen. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) informiert Reisende über ihre Rechte.

Bahnstreik in Deutschland

Der Reihe nach – Am Mittwoch, den 6. März 2024, ab 18 Uhr streiken die Lokführer:innen der Gewerkschaft GDL in Deutschland. Zunächst betrifft der Streik den Güterverkehr, ab 2 Uhr morgens auch den Personenverkehr. Verbindungen von und nach Österreich sind davon betroffen. Reisenden stehen bei Zugausfällen aufgrund des Bahnstreiks grundsätzlich folgende Optionen offen:


Verzicht auf die Weiterfahrt und Antritt der kostenfreien Rückfahrt sowie eine (anteilige) Erstattung des Fahrpreises.

Fortsetzung der Fahrt auf der gleichen oder einer anderen Strecke bei nächster Gelegenheit und unter vergleichbaren Bedingungen (etwa Fernbusreisen statt Bahnreisen im Streikfall)

In einem Hotel übernachten bzw. ein Taxi nutzen, wenn dies notwendig ist.

Die apf empfiehlt in solchen Fällen, das Bahnunternehmen proaktiv zu kontaktieren bevor eigenständig Ausgaben getätigt werden.

Ab einer Verspätung von 60 Minuten stehen zudem Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zu.

Austrian Airlines und Lufthansa streiken erneut

Die Bediensteten der Lufthansa streiken von Donnerstag bis Freitag – es sollen bis zu 200.000 Fluggäste betroffen sein. Es handelt sich dabei bereits um die dritte Arbeitsmaßnahme innerhalb weniger Wochen beim deuten Konzern.

Bei den Austrian Airlines werden hingegen am Freitag 150 Flüge ausfallen. Trotz lt. AUA bereits erfolgter Information der Fluggäste stehen in solchen Fällen anhand der Fluggastrechte-Verordnung folgende Leistungen zu:

die Erstattung des Ticketpreises inkl. Steuern und Gebühren

ODER

den Rückflug zum Abflugsort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

ODER

alternative Beförderung zum Reiseziel unter vergleichbaren Bedingungen ohne zusätzliche Kosten für den Reisenden (zum nächstmöglichen oder, auf Wunsch des Fluggastes, zu einem späteren Zeitpunkt)

Ebenso stehen Fluggästen in solchen Fällen Ausgleichszahlungen zu, die von der jeweils gebuchten Strecke abhängen und bis zu 600 EUR pro Person betragen können.

bei Flügen bis zu 1.500 km: 250 Euro

bei Flügen innerhalb der EU ab 1.500 km: 400 Euro

bei Flügen von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 400 Euro

Bei Flügen über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 600 Euro

Zudem müssen Reisende Betreuungsleistungen ab einer zweistündigen Abflugsverspätung oder Wartezeit auf die alternative Beförderung erhalten. Darunter fallen zumindest Verpflegung und Getränke, bei längeren Verzögerungen aber auch Hotel und Transferkosten.

apf hilft kostenlos

Falls Sie vom Streik der Deutschen Bahn, Austrian Airlines oder Lufthansa durch eine Annullierung, oder eine Verspätung betroffen sind, finden Sie auf unserer Homepage einen Musterbrief mit dem Sie Ihre Rechte einfordern können:

Erhalten Sie innerhalb einer Frist von sechs Wochen keine oder keine zufriedenstellende, verhilft Ihnen die apf kostenlos und provisionsfrei zu Ihrem Recht. Füllen Sie dazu einfach den Online-Schlichtungsantrag und unsere Expertinnen und Experten befassen sich mit Ihrem Anliegen.

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