Fahrgastrechte mit einer Jahreskarte

Allgemeines

Fahrgäste, die eine Jahreskarte besitzen und während der Gültigkeitsdauer wiederholt von Verspätungen oder Zugausfällen betroffen sind, haben gemäß EU-Fahrgastrechten Anspruch auf eine angemessene Entschädigung. Die genaueren Bestimmungen finden sich in den nationalen Fahrgastrechten.

Personen im Besitz von Jahreskarten erhalten KEINE Entschädigung für einen einzelnen verspäteten, oder ausgefallenen Zug. Für die Entschädigung wird ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad herangezogen, bei dessen Unterschreitung eine pauschalierte Entschädigung erfolgt.

Wird der Pünktlichkeitsgrad in zumindest einem Geltungsmonat unterschritten, erhalten Betroffene den zustehenden Betrag in Höhe von zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises rückerstattet. Bei Jahreskarten, die mehr als einen Verkehrsträger abdecken, wird dafür der Bahnanteil herangezogen. Die Entschädigung wird automatisch nach Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte vom jeweiligen Bahnunternehmen geleistet.

Rechenbeispiel:
Bei angenommenen 1.200 Euro Bahnanteil am Ticketpreis und einer Unterschreitung des gültigen Pünktlichkeitsgrades in drei Monaten erhält der Fahrgast 30 Euro am Ende der Geltungsdauer
1.200 / 12 = 100 (Anteilige Kosten für ein Monat)
10% von 100 = 10 (Rückerstattungsbetrag pro Verspätungsmonat)
10 x 3 = 30 (Rückerstattungsbetrag für alle Verspätungsmonate)

Dazu ist eine Registrierung bei der ÖBB-Personenverkehr unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte notwendig. Die apf empfiehlt, dass Personen in Besitz einer Jahreskarte regelmäßig kontrollieren, ob sie am Entschädigungsverfahren teilnehmen bzw. ob die Strecken- bzw. Kontodaten noch aktuell sind.

Der Pünktlichkeitsgrad ist auf den Websites der Bahnunternehmen einsehbar.
ÖBB-Personenverkehr: https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage
WESTbahn: https://westbahn.at/unternehmen/puenktlichkeit/

Damit ist es möglich, die Pünktlichkeit bzw. Entschädigungsansprüche jederzeit selbst zu überprüfen.

Die Daten über die Pünktlichkeitsgrade erhalten die Bahnunternehmen von den Infrastrukturbetreibern.
Bei den für die Entschädigung relevanten Pünktlichkeitsdaten der ÖBB-Infrastruktur gilt ein Zug ab einer Verspätung von 5 Minuten und 30 Sekunden als verspätet. Ausgefallene Züge und sogenannte ungeplante Schienenersatzverkehre (z. B. durch Streckensperren, schadhafte Züge), über die Fahrgäste im Vorhinein nicht oder kaum informiert werden können, werden ebenfalls als unpünktlich erfasst.

Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr (z. B. Wiener Schnellbahn) und auf nicht vernetzten Nebenbahnen (z. B. IVB, NÖVOG und ZB) sind von der Entschädigung ausgenommen.

Die Unternehmen können einen Mindestentschädigungsbetrag festlegen, der höchstens vier Euro pro Fahrkarte betragen darf. Bei niedrigeren Beträgen können die Unternehmen eine Entschädigung ablehnen.

Die rechtlichen Grundlagen sind § 4 EisbBFG, § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets sowie Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.

Verkehrsverbünde: Strecken-Jahreskarte und Regionale KlimaTickets

Strecken-Jahreskarten der Verkehrsverbünde

Für alle Bahnunternehmen in Österreich im Regionalverkehr gilt ein gesetzlich festgelegter Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent für Züge. Bei der ÖBB-Personenverkehr betrifft dies: Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX) und S-Bahn (S).  Sollte dieser Pünktlichkeitsgrad in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene mit einer Strecken-Karte am Ende der Gültigkeitsdauer  eine pauschale Entschädigung (s. Rechenbeispiel oben).

Die Verkehrsverbünde ersuchen bei Vertragsabschluss einer Strecken-Jahreskarte um die Zustimmung zur Teilnahme am Entschädigungsverfahren.
(Ausnahme: Verkehrsverbund Ost Region, hier ist keine gesonderte Zustimmung notwendig).

Bei Zustimmung schickt der Verkehrsverbund die entschädigungsrelevanten Daten an das jeweilige Bahnunternehmen.
Ein persönlicher Zugangscode für die Anmeldung sollte nach dem Kauf der Jahreskarte postalisch versendet werden.
Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Registrierung unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an einem Ticketschalter bzw. im Servicecenter.

Regionale KlimaTickets der Verkehrsverbünde

Vom KlimaTicket Österreich zu unterscheiden sind die regionalen Klimaticket-Angebote der sieben Verkehrsverbünde in Österreich.
(KlimaTicket MetropolRegion, KlimaTicket Region, KlimaTicket Tirol, Kärnten Ticket, KlimaTicket OÖ, KlimaTicket Salzburg, KlimaTicket Steiermark, KlimaTicket VMOBIL)

Für diese Form der Jahreskarte gilt ebenfalls ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr. Sollte dieser in einem Geltungsmonat unterschritten werden, so erhalten Personen im Besitz von regionalen Klimatickets den jeweils zustehenden Betrag in Höhe von mindestens zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises des Bahnanteils automatisch nach Ende der Geltungsdauer vom jeweiligen Bahnunternehmen rückerstattet (s. Rechenbeispiel oben; Bei der ÖBB-Personenverkehr beträgt der Entschädigungsanteil genau zehn Prozent).

Für die Entschädigung bei der ÖBB-Personenverkehr muss man sich unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an einem ÖBB-Ticketschalter bzw, im Servicecenter anmelden bzw. registrieren. Der persönliche Zugangscode für die Anmeldung wird nach dem Kauf der Jahreskarte postalisch zugestellt.

Die rechtlichen Grundlagen sind § 4 EisbBFG, § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets sowie Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.

KlimaTicket Österreich & ÖBB-Österreichcard

KlimaTicket Österreich

Das Klimaticket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, einer 100% Tochter des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).

Wenn der für alle Bahnunternehmen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent  für Züge im Regional- und Fernverkehr in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung.
Bei der ÖBB-Personenverkehr betrifft dies: Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX), S-Bahn (S), Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE,
Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX) oder D-Zug (D)

Betroffenen steht in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu. Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und der nicht vernetzten Nebenbahnen. Die Höhe der Entschädigungsbasis ist unter www.klimaticket.at bzw. in diesem Dokument zu finden. Bei der ÖBB-Personenverkehr beträgt diese derzeit  494,12 Euro, bei der WESTbahn 19,07 Euro. Pro Monat in dem der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent nicht erreicht wird, erhalten Personen im Besitz des KlimaTicket Österreich 4,12 Euro von der ÖBB-Personenverker entschädigt.

Rechenbeispiel:
ÖBB-PV-Anteil am KlimaTicket Österreich: 494,12 EUR - Pünktlichkeitsgrad wurde in zwei Monaten nicht erreicht (Annahme)
494,12 / 12 = 41,17 (Kostenanteil am KlimaTicket Österreich pro Monat)
10% von 41,17 = 4,12 EUR (Entschädigungsbasis pro Verspätungsmonat)
4,12 EUR x 2 = 8,24 EUR (wenn in zwei Monaten der Pünktlichkeitsgrad von 93% NICHT eingehalten wurde)

Ob die Pünktlichkeitsgrade eingehalten wurden, können Fahrgäste unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage nachkontrollieren.

Um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen ist es notwendig, der One Mobility GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen zu erlauben.

Die Einwilligung kann direkt im KlimaTicket-Kundenkonto auf www.klimaticket.at unter „Meine Karten“ erfolgen. Die Weitergabe der Daten an die Bahnunternehmen kann einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend ist bei der ÖBB-Personenverkehr eine Anmeldung notwendig. Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Anmeldung über die Website unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte. Nach Klick auf die „KlimaTicket“-Kachel muss die entsprechende Jahreskartennummer und das Kennwort eingegeben werden. Sollte das Kennwort noch nicht vorliegen, ist eine erstmalige Registrierung notwendig.

Bei allen anderen Bahnunternehmen beträgt der maximale Entschädigungsbetrag unter vier Euro. Beträge unter vier Euro können von der Auszahlung durch die Bahnunternehmen ausgeschlossen werden.

ÖBB-Österreichcard

Bei der ÖBB-Österreichcard (wird nicht mehr verkauft) muss für jede Verspätung ab 30 Minuten eines genutzten Fernverkehrszuges eine Bestätigung, oder eine Reservierung für den von der Verspätung betroffenen Zug, vorgelegt werden.

Bei drei nachgewiesenen Verspätungen erhalten betroffene Besitzer einer Österreichcard 2. Klasse eine Entschädigung von 20 Euro. Dies ist nur bis maximal 10 Prozent des Preises der Österreichcard möglich.

Mehr Informationen dazu können auf den Homepages der ÖBB-Personenverkehr eingesehen werden.

Die rechtlichen Grundlagen sind § 4 EisbBFG, § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets sowie Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.