EU-Verordnungen und rechtliche Bestimmungen
- Passagier- und Fahrgastrechteagenturgesetz
- Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
- Richtlinie 2013/11/EU über die alternative Beilegung verbraucherrechtlicher Streitigkeiten (ADR)
- Verordnung (EU) 2017/2394 über die Zusammenarbeit zwischen den für die Durchsetzung der Verbraucherschutzgesetze zuständigen nationalen Behörden (Verbraucherbehörden-Kooperationsverordnung)
- Verbraucherbehördenkooperationsgesetz (VBKG)
Verfahrensrichtlinie der apf

Bahn
- Verordnung (EG) 1371/2007 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Außerkrafttreten: 7. Juni 2023)
- Verordnung (EU) 2021/782 über die Rechte und Pflichten der Fahrgäste im Eisenbahnverkehr (Inkrafttreten: 7. Juni 2023)
- Eisenbahngesetz 1957 – EisbG
- Eisenbahn- Beförderungs- und Fahrgastrechtegesetz – EisbBFG
Bus

Bus
- Verordnung (EU) 181/2011 über die Fahrgastrechte im Kraftomnibusverkehr
- Kraftfahrliniengesetz – KflG
- Öffentlicher Personennah- und Regionalverkehrs-Gesetz 1999 – ÖPNRV-G 1999
- Verordnung des Bundesministers für Verkehr, Innovation und Technologie über die Allgemeinen Beförderungsbedingungen für den Kraftfahrlinienverkehr (Kfl-Bef Bed)
Schiff

Schiff
Flug

Flug
- EU Verordnung (EG) 261/2004 über Ausgleichs und Unterstützungsleistungen für Fluggäste im Fall der Nichtbeförderung und bei Annullierung oder großer Verspätung von Flügen
- EU Verordnung (EG) 1107/2006 über die Rechte von behinderten Flugreisenden und Flugreisenden mit eingeschränkter Mobilität
- Luftfahrtgesetz – LFG
Alternative-Streitbeilegung-Gesetz (AStG)
Gemäß § 10 Abs. 2 AStG ist Mag. Maria-Theresia Röhsler, LL.M., MBA, mit 9. Jänner 2016 zur unabhängigen Schlichterin bestellt worden. Sie ist Juristin, seit November 2011 Geschäftsführerin der Schienen-Control und seit Mai 2015 Leiterin der apf. Zuvor war sie als Juristin im Kabinett des bmvit tätig. Die Bestellung erfolgte durch den Aufsichtsrat der Schienen-Control.
Die Schlichterin ist in Ausübung ihrer Tätigkeit an keine Weisungen gebunden, da ihre Entscheidungen unparteiisch und unabhängig getroffen werden. Im Falle von eventuellen Interessenkonflikten wird die Behandlung des Schlichtungsantrags an die Schlichtung für Verbrauchergeschäfte übertragen.