Stornierung, Rückgabe und Erstattung

ICH KANN MEINE FAHRKARTE NICHT VERWENDEN. ERHALTE ICH DAS GELD ZURÜCK? FALLEN GEBÜHREN AN?

Einzelfahrkarten können grundsätzlich vor dem ersten Geltungstag zurückgegeben werden.

Bei Zeitfahrkarten gilt dies auch während der Geltungsdauer.
Die Erstattung erfolgt anteilig für den Zeitraum, ab dem die Karte nicht mehr genutzt wird.

Für die Rücknahme der Fahrkarten kann das Bahnunternehmen eine adäquate Bearbeitungsgebühr verlangen.

Liegt jedoch das Verschulden für die Nichtnutzung des Tickets beim Unternehmen und kann das Ticket innerhalb des Gültigkeitszeitraums nicht mehr verwendet werden, darf keine Gebühr eingehoben werden (z. B. bei Zugausfällen).

Die rechtliche Grundlage ist § 9 EisbBFG.