Tarife und Informationspflicht

Ich möchte mich über die wichtigsten Tarife informieren. Wo finde ich diese?

Eisenbahnunternehmen und Verkehrsverbünde müssen gemäß den nationalen Fahrgastrechten Fahrpläne und Tarife auf ihren Websites veröffentlichen. Auch muss dort eine Zusammenfassung der wichtigsten Bestimmungen zur Verfügung gestellt werden. Die aktuellen Tarifbestimmungen erhalten Fahrgäste zudem unentgeltlich an den Personenschaltern der Bahnunternehmen oder Verkehrsverbünde.

Grundsätzlich muss es auch auf Bahnhöfen und in Zügen die Möglichkeit zur Einsicht in eine Zusammenfassung der Tarifbestimmungen geben.

Die rechtlichen Grundlagen sind § 12 EisbBFG, § 22 EisbG und Art. 9 iVm Anhang II Teil I und II der Verordnung (EU) 2021/782.

Ich fühle mich unzureichend über meine Rechte informiert. Welche Informationen müssen Unternehmen bereitstellen?

Fahrgäste müssen gemäß den nationalen Fahrgastrechten über Störungen, Verspätungen, Zugausfälle sowie die voraussichtlichen Auswirkungen angemessen und je nach Verfügbarkeit informiert werden. Die Information hat über die vorhandenen Informationskanäle zu erfolgen (z. B. Monitore, Aushänge, E-Mail, SMS, Schalterpersonal, Fahrkartenautomaten, etc.). Reiseinformationen für die Fahrgäste sind nach Möglichkeit in Echtzeit bereitzustellen.

Fahrgäste müssen sich ebenfalls angemessen und rechtzeitig über Störungen (z.B. große Verspätungen oder Zugausfälle) informieren und die angebotenen Mittelungen beachten.

Einer erhöhten Informationsverpflichtung sind die Unternehmen nachzukommen, wenn ihnen die Kontaktdaten der Reisenden vorliegen (z.B. mittels E-Mail oder SMS).

Eisenbahnunternehmen und fahrkartenverkaufende Stellen müssen gemäß EU-Fahrgastrechten auf Anfrage Informationen vor Fahrtantritt bzw. während der Fahrt erteilen.

Vor Fahrtantritt:

  • Allgemeine Vertragsbedingungen
  • Fahrpläne und Bedingungen der Fahrt mit der kürzesten Fahrtzeit
  • Fahrpläne und Bedingungen für alle verfügbaren Fahrpreise unter Hervorhebung der Fahrt zum günstigsten Fahrpreis
  • Verfügbarkeit von Stellplätzen und Zugangsbedingungen für Fahrräder
  • Verfügbarkeit von Sitzen in erster und zweiter Klasse sowie Liege- und Schlafwagen

Während der Fahrt:

  • Dienstleistungen im Zug und Bordeinrichtungen, einschließlich WLAN
  • Wichtigste Anschlussverbindungen

Die rechtlichen Grundlagen sind § 12 EisbBFG, § 22 EisbG und Art. 9 iVm Anhang II Teil I und II der Verordnung (EU) 2021/782.