Zuständigkeiten

Einfach, kostenlos und provisionsfrei - Aufgabe der apf ist es, Passagieren und Fahrgästen ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht und Ihrer Entschädigung zu verhelfen.

Flug

Im Flugverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen (ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden)
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Flügen
  • Erstattung und Entschädigung bei Nichtbeförderung (z.B. bei Überbuchung)
  • Erstattung bei Herabstufung (Downgrade)
  • Fehlende Informationen über die Rechte von Fluggästen und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, Angebot einer alternativen Beförderung usw.)
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität (bspw. Ersatz von Mobilitätshilfen die Seitens des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden)
  • Passagiere einer Fluglinie mit Hauptniederlassung in Österreich.
  • Passagiere die auf Flughäfen innerhalb Österreichs einen Flug antreten bzw. ankommen. Bei Ankunft aus einem Nicht-EU-Land nur dann, wenn die Fluglinie ihre Hauptniederlassung in der EU hat.
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 740

Bahn

Im Bahnverkehr kann die apf bei nahezu bei jeder Angelegenheit helfen, die in Verbindung mit einem Beförderungsvertrag steht. Darunter fallen insbesondere:

Bus

Im Busverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen
  • im Busverkehr hat der Fahrgast ab 120 Minuten Verspätung entweder Anspruch auf:
    • eine alternative Beförderung
    • Erstattung des Fahrpreises
    • Wird dem Fahrgast diese Auswahl nicht angeboten hat sie/er zusätzlich Anspruch auf 50 Prozent des Ticketpreises.
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Busfahrten
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Reisende muss bei rechtzeitiger Anmeldung kostenlose Hilfe bis zum Busbahnhof und beim Ein- und Ausstieg angeboten werden.
  • Ersatz für Mobilitätshilfen, die von Mitarbeitern des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.
  • Bei Vorfällen mit Bezug zu Österreich (entweder Abfahrt/Ankunft in Österreich) oder wenn das Ticket bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft bzw. die Beförderung von einem solchen Unternehmen durchgeführt wurde.
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 720
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Schiff

Im Schiffsverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen im Schiffsverkehr werden ab einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent bzw. 50 Prozent auf den Ticketpreis entschädigt (das ist im Einzelfall von der planmäßigen Fahrtdauer und der tatsächlichen Verspätung abhängig).
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Schifffahrten
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung)
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Reisende muss bei rechtzeitiger Anmeldung kostenlose Hilfe zum Terminal bzw. Hafen und beim Ein- und Ausstieg angeboten werden.
  • Ersatz von Mobilitätshilfen die durch Mitarbeiter des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.
  • Bei Vorfällen mit Bezug zu Österreich (entweder Abfahrt/Ankunft in Österreich) oder wenn das Ticket bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft bzw. die Beförderung von einem solchen Unternehmen durchgeführt wurde.
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 730
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Mehr Information finden Sie in der Seitennavigation „FAQs" unter dem jeweiligen Verkehrsträger (Bahn, Bus, Schiff und Flug).

Einen guten Überblick rund um die Themen Verkehr, Innovation und Technologie bietet Ihnen auch die Infothek des Verkehrsministeriums. Zur Infothek...