Zuständigkeiten

Einfach, kostenlos und provisionsfrei - Aufgabe der apf ist es, Reisenden ohne Gerichtsweg zu ihrem Recht und Ihrer Entschädigung zu verhelfen.
Die nächsten Absätze liefern Informationen zu Szenarien und Anlassfällen, bei denen die apf helfen kann, wenn mit dem Beförderungsunternehmen keine Einigung besteht.

Flug

Im Flugverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen (ab einer Ankunftsverspätung von drei Stunden)
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Flügen
  • Erstattung und Entschädigung bei Nichtbeförderung (z.B. bei Überbuchung)
  • Erstattung bei Herabstufung (Downgrade)
  • Prüfung von behaupteten "außergewöhnlichen Umständen", die Fluglinien von der Leistung von Ausgleichszahlungen befreien
  • Erstattung von Ausgaben für Hotelunterkünfte und Transfers bei Flugverspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Ausgaben für Mahlzeiten bei Flugverspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Zusatzkosten für alternative Beförderung bei Verspätungen- und Annullierungen  
  • Fehlende Informationen über die Rechte von Fluggästen und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität (bspw. Ersatz von Mobilitätshilfen die Seitens des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden)

    Und zwar wenn...
  • Es sich um Fluggäste einer Fluglinie mit Hauptniederlassung in Österreich handelt (Austrian Airlines)
    ODER
  • Es sich um Fluggäste handelt, die auf Flughäfen innerhalb Österreichs einen Flug antreten bzw. ankommen (Bei Ankunft aus einem Nicht-EU-Land nur dann, wenn die Fluglinie ihre Hauptniederlassung in der EU hat)
    UND
  • Es bereits einen Einigungsversuch mit der Fluglinie gegeben hat (Liste der Beschwerdestellen)
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 740
  • Hier gelangen Sie zum Online-Schlichtungsantrag für den Bereich Flug: Online-Schlichtungsantrag

Bahn

Im Bahnverkehr kann die apf bei nahezu bei jeder Angelegenheit helfen, die in Verbindung mit einem Beförderungsvertrag steht. Darunter fallen insbesondere:

  • Streitigkeiten über Entschädigungen bei Verspätungen und Zugausfällen.
    • Einzelfahrkarten: bei mehr als 60 Minuten Verspätung 25 Prozent, ab 120 Minuten 50 Prozent des Ticketpreises.
    • Wochen- und Monatskarten: Entschädigungshöhe wird von jedem Unternehmen selbst festgelegt
  • Strafzahlungen
  • Erstattung von Einzelfahrkarten und Zeitfahrkarten
  • Erstattung von Hotelkosten und Mahlzeiten bei Verspätungen, Zugausfällen und versäumten Anschlussverbindungen
  • Erstattung von Kosten für alternative Beförderung bei Verspätungen und Zugausfällen
  • Herabstufung im Nachtzugverkehr
  • Auskünfte über Beantragung von Entschädigungen mit dem KlimaTicket
  • Umgang mit Beschwerden hinsichtlich Beantwortungsfristen, etc.
  • beschädigtes oder verlorenes Gepäck
  • mangelnde Qualität des Essens, des Wagenmaterials oder sonstiger Leistungen, etc.
  • Fehlende Information der Fahrgäste über ihre Rechte und Veröffentlichung der Fahrpläne
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Reisende muss bei rechtzeitiger Anmeldung kostenlose Hilfe bis zum Bahnhof und beim Ein- und Ausstieg angeboten werden.

    Und zwar wenn...
  • Fahrgäste ihre Tickets bei einem Bahnunternehmen oder Verkehrsverbund mit Sitz in Österreich oder einem in Österreich tätigen Bahnunternehmen gekauft haben (z. B. ÖBB-Personenverkehr, WESTbahn).
    ODER
  • wenn dem am Vorfall beteiligten Eisenbahnunternehmen die Genehmigung in Österreich erteilt wurde oder beim Bahnhofsbetreiber oder Infrastrukturbetreiber, wenn sich der Vorfall in Österreich ereignet hat.
    UND
  • Es bereits einen Einigungsversuch mit dem Bahnunternehmen gegeben hat (Liste der Beschwerdestellen)
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 710
  • Hier gelangen Sie zum Online-Schlichtungsantrag für den Bereich Bahn: Online-Schlichtungsantrag

Fernbus

Im Busverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen
  • im Busverkehr haben Fahrgäste ab 120 Minuten Verspätung entweder Anspruch auf:
    • eine alternative Beförderung
    • Erstattung des Fahrpreises
    • Wird diese Auswahl nicht angeboten bestehen zusätzlich Anspruch auf 50 Prozent des Ticketpreises.
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Busfahrten
  • Erstattung von Hotel- und Verpflegungskosten bei Verspätungen und Annullierungen
  • Erstattung von Mehrkosten von alternativen Beförderungen bei Verspätungen und Annullierungen
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Reisende muss bei rechtzeitiger Anmeldung kostenlose Hilfe bis zum Busbahnhof und beim Ein- und Ausstieg angeboten werden.
  • Ersatz für Mobilitätshilfen, die von Mitarbeitern des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.

    Und zwar wenn...
  • Vorfälle mit Bezug zu Österreich (entweder Abfahrt/Ankunft in Österreich) vorliegen oder das Ticket bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft bzw. die Beförderung von einem solchen Unternehmen durchgeführt wurde (z. B. Flixbus, Dr. Richard, Blaguss, etc.)
    UND
  • Es bereits einen Einigungsversuch mit dem Fernbusunternehmen gegeben hat (Liste der Beschwerdestellen)
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 720
  • Hier gelangen Sie zum Online-Schlichtungsantrag für den Bereich Fernbus: Online-Schlichtungsantrag

Schiff

Im Schiffsverkehr kann die apf in folgenden Fällen unterstützen:

  • Entschädigung für Verspätungen im Schiffsverkehr werden ab einer Ankunftsverspätung von 60 Minuten 25 Prozent bzw. 50 Prozent auf den Ticketpreis entschädigt (das ist im Einzelfall von der planmäßigen Fahrtdauer und der tatsächlichen Verspätung abhängig).
  • Erstattung und Entschädigung bei Ausfällen bzw. Annullierung von Schifffahrten
  • Fehlende Informationen über die Rechte der Fahrgäste und Ansprüche auf diverse Hilfeleistungen/Betreuungsleistungen (z. B. Anspruch auf Mahlzeiten/Erfrischungen, Unterkunft wenn die Weiterreise nicht möglich ist, Telefonate, kostenlose Rückreise bzw. Umbuchung)
  • Nichteinhaltung der Rechte von Menschen mit Behinderung und eingeschränkter Mobilität. Für mobilitätseingeschränkte Reisende muss bei rechtzeitiger Anmeldung kostenlose Hilfe zum Terminal bzw. Hafen und beim Ein- und Ausstieg angeboten werden.
  • Ersatz von Mobilitätshilfen die durch Mitarbeiter des Unternehmens beschädigt oder verloren wurden.

    Und zwar wenn..
  • Vorfälle mit Bezug zu Österreich (entweder Abfahrt/Ankunft in Österreich) vorliegen oder das Ticket bei einem Unternehmen mit Sitz in Österreich gekauft bzw. die Beförderung von einem solchen Unternehmen durchgeführt wurde. (z. B. Twin City Liner, Donaukreuzfahrten)
    UND
  • Es bereits einen Einigungsversuch mit dem Schiffsunternehmen gegeben hat (Liste der Beschwerdestellen)
  • Die apf ist Montag bis Freitag zwischen 10:00  und 12:00 telefonisch erreichbar: +43 1 5050 707 730
  • Hier gelangen Sie zum Online-Schlichtungsantrag für den Bereich Schiff: Online-Schlichtungsantrag

Detaillierte Information finden Sie unter dem jeweiligen Verkehrsträger (Bahn, Bus, Schiff und Flug).
Die Infothek des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie bietet zudem einen umfassenden Überblick über relevante Verkehrsthemen