- Nicht in der gebuchten Klasse befördert worden?
- Sitzwagen statt Schlafwagen trotz Buchung?
- Klimaanlage/Heizung ausgefallen?
- Keine Entschädigung erhalten?
Im Falle eines Downgrades (z. B. statt Schlafwagen einen Sitzplatz), besteht folgender Anspruch:
Eine entsprechende Berechnungstabelle für die ÖBB-Personenverkehr finden Sie auf der ÖBB-Website (Relationspreise).
Beispiele für Leistungsminderungen
Nach §9 Abs 4 EisbBFG ist geregelt, dass ein Ticket, das nicht oder nur teilweise genutzt wurde, erstattet werden muss. Der Grund der Nichtnutzung muss dabei durch das Unternehmen zu verantworten.
Bei Berücksichtigung der Erläuterungen zum Gesetz vertritt die apf die Rechtsansicht, dass auch bei Ausfall von Klimaanlage/Heizung oder bei anderen wesentlichen Qualitätseinbußen im Einzelfall ein Anspruch auf Teilerstattung gemäß Fahrgastrechten besteht.
Dieser ist im Einzelfall zu prüfen (z. B. Ausfall einer Klimaanlage an einem Hitzetag; Ausfall der Heizung bei Minusgraden).
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