Welche Ansprüche haben Fahrgäste wenn es zu Leistungsminderungen kommt?

Im Falle eines Downgrades (z. B. statt Schlafwagen einen Sitzplatz), besteht folgender Anspruch:

  • Erstattung der Differenz zwischen der gebuchten- und der erbrachten Leistung.

Eine entsprechende Berechnungstabelle für die ÖBB-Personenverkehr finden Sie auf der ÖBB-Website (Relationspreise).

Beispiele für Leistungsminderungen

  • 2. Klasse statt 1. Klasse
  • Sitzplatz statt Schlafwagen
  • Liegewagen statt Schlafwagen
  • Sitzplatz statt Liegewagen

Welche Rechte haben Fahrgäste bei Qualitätsmängeln?

  • Erstattung des Tickets

Nach §9 Abs 4 EisbBFG ist geregelt, dass ein Ticket, das nicht oder nur teilweise genutzt wurde, erstattet werden muss. Der Grund der Nichtnutzung muss dabei durch das Unternehmen zu verantworten.

Bei Berücksichtigung der Erläuterungen zum Gesetz vertritt die apf die Rechtsansicht, dass auch bei Ausfall von Klimaanlage/Heizung oder bei anderen wesentlichen Qualitätseinbußen im Einzelfall ein Anspruch auf Teilerstattung gemäß Fahrgastrechten besteht.

Dieser ist im Einzelfall zu prüfen (z. B. Ausfall einer Klimaanlage an einem Hitzetag; Ausfall der Heizung bei Minusgraden).

Downgrade im Bahnbereich
  • Nicht in der gebuchten Klasse befördert worden?
  • Sitzwagen statt Schlafwagen trotz Buchung?
  • Klimaanlage/Heizung ausgefallen?
  • Keine Entschädigung erhalten?

 

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