- Pünktlichkeitsgrad nicht eingehalten?
- Keine Erstattung von Jahreskarte erhalten?
- Erstattung von KlimaTicket?
- Erstattung von Monatskarte?
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Fahrgäste in Besitz einer Wochenkarte, die während der Gültigkeitsdauer wiederholt von Verspätungen oder Zugausfällen betroffen sind, haben Anspruch auf eine Verspätungsentschädigung.
Für Wochenkarten können die Unternehmen und Verkehrsverbünde die Entschädigungshöhe selbst festlegen.
Die ÖBB-Personenverkehr entschädigt beispielsweise pauschal 1,50 Euro je Verspätung über 20 Minuten.
Die Verspätungen müssen bei der ÖBB-Personenverkehr mittels Bestätigung belegt werden.
Für Wochenkarten der ÖBB oder eines Verkehrsverbundes erfolgt diese über die Website der ÖBB unter: ÖBB Verspätungsbestätigung. Zudem sind die Bestätigungen an allen ÖBB Ticketschaltern bis 60 Minuten nach Zugankunft bzw. bis zwei Tage nach der Fahrt beim ÖBB-Kundenservice 05-1717 verfügbar.
Es gelten für Monatskarten die Bestimmungen für Jahreskarten (s. unten).
Dies bedeutet, dass auch für Monatskarten ein pauschaler Pünktlichkeitsgrad gilt. Bei Unterschreitung des Pünktlichkeitsgrades von 95 Prozent im Regionalverkehr besteht Anspruch auf eine Entschädigung. Im Gegensatz zur Regelung bei Jahreskarten muss eine Entschädigung von Monatskarten aktiv beim Bahnunternehmen beantragt werden. Die Bahnunternehmen sind verpflichtet, auf ihren Websites den jeweils erreichten Pünktlichkeitsgrad der letzten 18 Monate zu veröffentlichen um es Fahrgästen zu ermöglichen den Anspruch auf Entschädigung zu prüfen.
Mehr Informationen dazu und zu besonderen Entschädigungsregelungen für andere Ticketgattungen finden Sie für die ÖBB-Personenverkehr im Fahrgastrechte-Portal der ÖBB-PV bzw. auf den jeweiligen Websites der Bahnunternehmen und Verkehrsverbünde.
Die Unternehmen können einen Mindestentschädigungsbetrag festlegen, der höchstens vier Euro pro Fahrkarte betragen darf. Darunter können sie eine Entschädigung ablehnen.
Die rechtlichen Grundlagen sind § 5 EisbBFG und Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782
Personen im Besitz von Jahreskarten erhalten KEINE Entschädigung für einen einzelnen verspäteten, oder ausgefallenen Zug. Für die Entschädigung wird ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad herangezogen, bei dessen Unterschreitung eine pauschalierte Entschädigung erfolgt.
Für Jahreskarten, die in einem Verkehrsnetz gelten, wird der Pünktlichkeitsgrad für den gesamten Geltungsbereich herangezogen. Dies betrifft konkret das KlimaTicket Österreich sowie die regionalen KlimaTickets der Verkehrsverbünde. Bei streckenbezogenen Jahreskarten für die angegebene Strecke der Pünktlichkeitsgrad angewendet. Wird der Pünktlichkeitsgrad in zumindest einem Geltungsmonat unterschritten, erhalten Betroffene den zustehenden Betrag in Höhe von zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises rückerstattet. Bei Jahreskarten, die mehr als einen Verkehrsträger abdecken, wird dafür der Bahnanteil herangezogen. Die Entschädigung wird automatisch nach Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte vom jeweiligen Bahnunternehmen geleistet. Alle Ansprüche auf Entschädigung erlöschen, wenn sie nicht innerhalb einer Frist von einem Jahr nach Ablauf der Jahreskarte beim Eisenbahnunternehmen geltend gemacht werden.
Rechenbeispiel:
Bei 494,12 Euro Bahnanteil (= jährlicher Preisanteil der ÖBB-Personenverkehr) am Ticketpreis und einer Unterschreitung des gültigen Pünktlichkeitsgrades in drei Monaten erhält der Fahrgast 12,36 Euro am Ende der Geltungsdauer
494,12 / 12 = 41,17 (Anteilige Kosten für ein Monat)
10% von 41,17 = 4,12 (Rückerstattungsbetrag pro Verspätungsmonat)
4,12 x 3 = 12,36 (Rückerstattungsbetrag für alle drei Verspätungsmonate)
Dazu ist eine Registrierung bei der ÖBB-Personenverkehr unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte notwendig. Die apf empfiehlt, dass Personen in Besitz einer Jahreskarte regelmäßig kontrollieren, ob sie am Entschädigungsverfahren teilnehmen bzw. ob die Strecken- bzw. Kontodaten noch aktuell sind.
Der Pünktlichkeitsgrad der letzten 18 Monate ist auf den Websites der Bahnunternehmen einsehbar.
ÖBB-Personenverkehr: https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage
WESTbahn: https://corporate.westbahn.at/puenktlichkeit/
Damit ist es möglich, die Pünktlichkeit bzw. Entschädigungsansprüche jederzeit selbst zu überprüfen.
Die Daten über die Pünktlichkeitsgrade erhalten die Bahnunternehmen von den Infrastrukturbetreibern. Bei den für die Entschädigung relevanten Pünktlichkeitsdaten der ÖBB-Infrastruktur gilt ein Zug ab einer Verspätung von 5 Minuten und 30 Sekunden als verspätet. Ausgefallene Züge und sogenannte ungeplante Schienenersatzverkehre (z. B. durch Streckensperren, schadhafte Züge), über die Fahrgäste im Vorhinein nicht oder kaum informiert werden können, werden ebenfalls als unpünktlich erfasst.
Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr (z. B. Wiener Schnellbahn) und auf nicht vernetzten Nebenbahnen (z. B. IVB, NÖVOG) sind von der Entschädigung ausgenommen.
Die Unternehmen können einen Mindestentschädigungsbetrag festlegen, der höchstens vier Euro pro Fahrkarte betragen darf. Bei niedrigeren Beträgen können die Unternehmen eine Entschädigung ablehnen.
Die rechtlichen Grundlagen sind § 4 EisbBFG, § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets sowie Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.
Für alle Bahnunternehmen in Österreich im Regionalverkehr gilt ein gesetzlich festgelegter Pünktlichkeitsgrad von mindestens 95 Prozent für Züge. Bei der ÖBB-Personenverkehr betrifft dies: Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX) und S-Bahn (S). Sollte dieser Pünktlichkeitsgrad in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene mit einer Strecken-Karte am Ende der Gültigkeitsdauer eine pauschale Entschädigung (s. Rechenbeispiel oben).
Die Verkehrsverbünde ersuchen bei Vertragsabschluss einer Strecken-Jahreskarte um die Zustimmung zur Teilnahme am Entschädigungsverfahren bzw. zum Einverständnis zur Verwendung/Weitergabe der personenbezogenen Daten.
(Ausnahme: Verkehrsverbund Ost Region, hier ist keine gesonderte Zustimmung notwendig).
Bei Zustimmung schickt der Verkehrsverbund die entschädigungsrelevanten Daten an das jeweilige Bahnunternehmen.
Ein persönlicher Zugangscode für die Anmeldung sollte nach dem Kauf der Jahreskarte schriftlich versendet werden.
Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Registrierung unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an einem Ticketschalter bzw. im Servicecenter.
Die konkreten Streckenabschnitte der ÖBB Personenverkehr sind hier einsehbar:
https://www.oebb.at/de/reiseplanung-services/nach-ihrer-reise/fahrgastrechte
Vom KlimaTicket Österreich zu unterscheiden sind die regionalen Klimaticket-Angebote der sieben Verkehrsverbünde in Österreich.
(KlimaTicket MetropolRegion, KlimaTicket Region, KlimaTicket Tirol, Kärnten Ticket, KlimaTicket OÖ, KlimaTicket Salzburg, KlimaTicket Steiermark, KlimaTicket VMOBIL)
Für diese Form der Jahreskarte gilt ebenfalls ein gesetzlicher Pünktlichkeitsgrad von 95 Prozent für Züge im Regionalverkehr. Sollte dieser in einem Geltungsmonat unterschritten werden, so erhalten Personen im Besitz von regionalen Klimatickets den jeweils zustehenden Betrag in Höhe von mindestens zehn Prozent des auf den Monat entfallenen Fahrpreises des Bahnanteils automatisch nach Ende der Geltungsdauer vom jeweiligen Bahnunternehmen rückerstattet (s. Rechenbeispiel oben; Bei der ÖBB-Personenverkehr erhalten Personen im Besitz des KlimaTicket pro Monat 10 Prozent der anteiligen Entschädigungsbasis).
Entschädigungsbasis der ÖBB-Personenverkehr bei regionalen KlimaTickets nach Verkehrsverbund (jeweils für Erwachsene):
Für die Entschädigung bei der ÖBB-Personenverkehr muss man sich unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte oder an einem ÖBB-Ticketschalter bzw, im Servicecenter anmelden bzw. registrieren. Der persönliche Zugangscode für die Anmeldung wird nach dem Kauf der Jahreskarte zugestellt.
Die rechtlichen Grundlagen sind § 4 EisbBFG, § 24 Beilage 1 der Verordnung der Bundesministerin für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie über die Einführung des Klimatickets sowie Art. 19 der Verordnung (EU) 2021/782.
Das Klimaticket Österreich ist ein Produkt der One Mobility Ticketing GmbH, einer 100% Tochter des Bundesministeriums für Klimaschutz, Umwelt, Energie, Mobilität, Innovation und Technologie (BMK).
Wenn der für alle Bahnunternehmen in Österreich gesetzlich festgelegte Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent für Züge im Regional- und Fernverkehr in mindestens einem Monat nicht erreicht wird, erhalten Betroffene am Ende der Gültigkeitsdauer der Jahreskarte eine Entschädigung beim jeweiligen Bahnunternehmen.
Bei der ÖBB-Personenverkehr betrifft dies: Regionalzug (R), Regional Express (REX), cityjet express (CJX), S-Bahn (S), Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE,
Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX) oder D-Zug (D)
Betroffenen steht in einem Monat ein Anspruch von zehn Prozent der Entschädigungsbasis zu. Als Entschädigungsbasis gilt der Ticketpreis abzüglich der Preisanteile für Beförderungen im Kraftfahrlinienverkehr (Busse), im Stadtverkehr und der nicht vernetzten Nebenbahnen. Die Höhe der Entschädigungsbasis ist unter www.klimaticket.at bzw. in diesem Dokument zu finden. Bei der ÖBB-Personenverkehr beträgt diese derzeit 494,12 Euro, bei der WESTbahn 19,07 Euro.
Pro Monat in dem der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93 Prozent nicht erreicht wird, erhalten Personen im Besitz des KlimaTicket Österreich 4,12 Euro von der ÖBB-Personenverkehr entschädigt.
Bei allen anderen Bahnunternehmen beträgt der maximale Entschädigungsbetrag unter vier Euro. Beträge unter vier Euro können von der Auszahlung durch die Bahnunternehmen ausgeschlossen werden.
Rechenbeispiel Entschädigung KlimaTicket Österreich:
ÖBB-PV-Anteil am KlimaTicket Österreich: 494,12 EUR - Pünktlichkeitsgrad wurde in zwei Monaten nicht erreicht (Annahme)
494,12 / 12 = 41,17 (Kostenanteil am KlimaTicket Österreich pro Monat)
10% von 41,17 = 4,12 EUR (Entschädigungsbasis pro Verspätungsmonat)
4,12 EUR x 2 = 8,24 EUR (wenn in zwei Monaten der Pünktlichkeitsgrad von 93% NICHT eingehalten wurde)
Ob die Pünktlichkeitsgrade eingehalten wurden, können Fahrgäste unter https://servv.oebb.at/Fahrgastrechte/Home/Puenktlichkeitsabfrage nachkontrollieren.
Um den Anspruch auf Entschädigung geltend zu machen ist es notwendig, der One Mobility GmbH die Datenweitergabe an die Bahnunternehmen zu erlauben.
Die Einwilligung kann direkt im KlimaTicket-Kundenkonto auf www.klimaticket.at unter „Meine Karten“ erfolgen. Die Weitergabe der Daten an die Bahnunternehmen kann einige Tage oder Wochen in Anspruch nehmen. Anschließend ist bei der ÖBB-Personenverkehr eine Anmeldung notwendig. Bei der ÖBB-Personenverkehr erfolgt die Anmeldung über die Website unter https://www.oebb.at/Fahrgastrechte. Nach Klick auf die „KlimaTicket“-Kachel muss die entsprechende Jahreskartennummer und das Kennwort eingegeben werden. Sollte das Kennwort noch nicht vorliegen, ist eine erstmalige Registrierung notwendig.
Bei allen anderen Bahnunternehmen beträgt der maximale Entschädigungsbetrag unter vier Euro. Beträge unter vier Euro können von der Auszahlung durch die Bahnunternehmen ausgeschlossen werden.
Pünktlichkeitsgrad 93 Prozent:
Pünktlichkeitsgrad 95 Prozent:
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