- Beförderung in niedrigerer Klasse als gebucht?
- Erstattung nicht innerhalb von 7 Tagen erhalten?
- Für ein Upgrade bezahlen müssen?
Ein sogenanntes „Downgrade“ bzw. eine „Herabstufung“ ist die Verlegung eines Fluggastes in eine niedrigere Beförderungsklasse als die, für die das Flugticket erworben wurde.
Häufig bedeutet dies einen Platz in der Economy Class statt der Business Class.
Die Fluglinie ist in so einem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der direkten Flugdistanz der Strecke, auf welcher man von der Herabstufung betroffen war:
Achtung: Bei der Erstattung ist nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.
§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.
Ein sogenanntes „Upgrade“ bzw. eine „Höherstufung“ ist das Gegenteil der Herabstufung: Fluggäste werden in eine höhere Beförderungsklasse verlegt.
Verlegt die Fluglinie jemanden in eine höhere Beförderungsklasse, darf sie keinen Aufschlag dafür verlangen.
§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.
Drücken Sie die Eingabetaste um zu suchen