Was ist eine Herabstufung im Flugverkehr?

Ein sogenanntes „Downgrade“ bzw. eine „Herabstufung“ ist die Verlegung eines Fluggastes in eine niedrigere Beförderungsklasse als die, für die das Flugticket erworben wurde.
Häufig bedeutet dies einen Platz in der Economy Class statt der Business Class.

Was steht Fluggästen bei einem Downgrade zu?

Die Fluglinie ist in so einem Fall verpflichtet, binnen sieben Tagen einen Teil des Flugpreises zu erstatten. Die Höhe der Erstattung richtet sich nach der direkten Flugdistanz der Strecke, auf welcher man von der Herabstufung betroffen war:

  • alle Flüge bis zu 1.500 km: 30 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge innerhalb der EU ab 1.500 km: 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge von 1.500 km bis 3.500 km (nicht innerhalb der EU): 50 Prozent des Flugscheinpreises
  • Flüge über 3500 km (nicht innerhalb der EU): 75 Prozent des Flugscheinpreises

Achtung: Bei der Erstattung ist nur der Preis des reinen Fluges ohne die auf dem Flugschein ausgewiesenen Steuern und Gebühren zu berücksichtigen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

Was ist eine Höherstufung im Flugverkehr?

Ein sogenanntes „Upgrade“ bzw. eine „Höherstufung“ ist das Gegenteil der Herabstufung: Fluggäste werden in eine höhere Beförderungsklasse verlegt.

Dürfen für Upgrades Aufschläge verlangt werden?

Verlegt die Fluglinie jemanden in eine höhere Beförderungsklasse, darf sie keinen Aufschlag dafür verlangen.

§ Die rechtliche Grundlage ist Art 10 der Verordnung (EG) 261/2004.

Verordnung (EU) 261/2004

VO_261_2004.pdf (131,4 KiB)

Downgrade & Upgrade
  • Beförderung in niedrigerer Klasse als gebucht?
  • Erstattung nicht innerhalb von 7 Tagen erhalten?
  • Für ein Upgrade bezahlen müssen?

 

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