Mag.a Nora Abd El Hamid-Hämmerle
Expertin für Fluggastrechte und Durchsetzung
Bevor die apf aktiv werden kann, müssen Fahrgäste versuchen, sich mit dem betroffenen Unternehmen zu einigen.
Wenn innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung der Beschwerde keine Einigung oder keine endgültige Antwort des Unternehmens vorliegt, können Betroffene einen Schlichtungsantrag an die apf stellen.
Montag bis Freitag (außer Feiertag)
10 bis 12 Uhr
unter +43 1 5050707 740
Telefonisch berät die apf bezüglich der Fahrgastrechte und dem Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.
Ein Schlichtungsantrag muss jedoch immer auf schriftlichem Wege eingebracht werden.
Kontakt mit der apf erfolgt ausschließlich über:
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