So erreichen Sie unser Team im Flugbereich

Bevor die apf aktiv werden kann, müssen Fahrgäste versuchen, sich mit dem betroffenen Unternehmen zu einigen.

Wenn innerhalb von sechs Wochen nach Einreichung der Beschwerde keine Einigung oder keine endgültige Antwort des Unternehmens vorliegt, können Betroffene einen Schlichtungsantrag an die apf stellen.

Online-Schlichtungsformular

Montag bis Freitag (außer Feiertag)

10 bis 12 Uhr

unter +43 1 5050707 740

Telefonisch berät die apf bezüglich der Fahrgastrechte und dem Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.
Ein Schlichtungsantrag  muss jedoch immer auf schriftlichem Wege eingebracht werden.

Kontakt mit der apf erfolgt ausschließlich über:

Mag.a Nora Abd El Hamid-Hämmerle

Expertin für Fluggastrechte und Durchsetzung

Mag.a Verena Baumühlner

Expertin für Fluggastrechte und Durchsetzung

Leah Gabriel

Fluggastrechte

Mag. Paul Hahne

Experte für Fluggastrechte & PRM

Isabella Jambor

Expertin für Fluggastrechte

Mag.a Alexia Kalliora

Expertin für Fluggastrechte

Magdalena Kefeder

Expertin für Fluggastrechte

Mag.a Maria Krasnik, BA

Expertin für Fluggastrechte

Isabella Lang-Correa de Lima

Expertin für Fluggastrechte

Eva Rinnhofer

Fluggastrechte und Durchsetzung

Selina Stapfer

Fluggastrechte

Mag. Andreea Stan

Fluggastrechte und Durchsetzung

Julia Stockenhuber, BA

Expertin für Fluggastrechte

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