Welche Ansprüche haben Fahrgäste bei Verspätungen und und Ausfall der Schifffahrt?

Im Falle einer Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten können Fahrgäste folgende Ansprüche geltend machen:

  • Snacks und Getränke sowie kostenlose Unterbringung sofern notwendig und durchführbar. Die Kosten für eine Unterbringung kann auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränkt werden - dies gilt auch für Kreuzfahrten.

  • Alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort.

  • Es steht zudem eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent des Fahrpreises zu, wenn bei einer bestimmten Fahrtdauer eine entsprechende Verspätung vorliegt:

Rechnungen aufbewahren

Rechnungen für Mahlzeiten und Erfrischungen, die selbst organisiert bzw. bezahlt werden müssen, unbedingt im Original aufheben

Entschädigungstabelle im Schiffsverkehr

Planmäßige Fahrtdauer Verspätung Entschädigung
bis zu 4 Stunden mehr als 1 Stunde 25 Prozent des Fahrpreises
bis zu 4 Stunden mehr als 2 Stunden 50 Prozent des Fahrpreises
zwischen 4 und 8 Stunden mehr als 2 Stunden 25 Prozent des Fahrpreises
zwischen 4 und 8 Stunden mehr als 4 Stunden 50 Prozent des Fahrpreises
zwischen 8 und 24 Stunden mehr als 3 Stunden 25 Prozent des Fahrpreises
zwischen 8 und 24 Stunden mehr als 6 Stunden 50 Prozent des Fahrpreises
mehr als 24 Stunden mehr als 6 Stunden 25 Prozent des Fahrpreises
mehr als 24 Stunden mehr als 12 Stunden 50 Prozent des Fahrpreises

Verordnung (EU) 1177/2010 (Art. 17, 18 und 19)

VO 1177_2010.pdf (1,0 MiB)

Verspätung & Ausfall bei Schiffsreisen
  • Schiffsabfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert?
  • Schiff ausgefallen?
  • keine alternative Beförderung angeboten?
  • keine Entschädigung erhalten?
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