Rechnungen für Mahlzeiten und Erfrischungen, die selbst organisiert bzw. bezahlt werden müssen, unbedingt im Original aufheben
Welche Ansprüche haben Fahrgäste bei Verspätungen und und Ausfall der Schifffahrt?
Im Falle einer Annullierung oder Abfahrtsverzögerung von mehr als 90 Minuten können Fahrgäste folgende Ansprüche geltend machen:
- Snacks und Getränke sowie kostenlose Unterbringung sofern notwendig und durchführbar. Die Kosten für eine Unterbringung kann auf 80 EUR je Fahrgast und Nacht für höchstens drei Nächte beschränkt werden - dies gilt auch für Kreuzfahrten.
- Alternative Beförderung oder Erstattung des Fahrpreises und gegebenenfalls kostenlose Rückfahrt zum Abfahrtsort.
- Es steht zudem eine Entschädigung von mindestens 25 Prozent und maximal 50 Prozent des Fahrpreises zu, wenn bei einer bestimmten Fahrtdauer eine entsprechende Verspätung vorliegt:
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Entschädigungstabelle im Schiffsverkehr
Planmäßige Fahrtdauer | Verspätung | Entschädigung |
bis zu 4 Stunden | mehr als 1 Stunde | 25 Prozent des Fahrpreises |
bis zu 4 Stunden | mehr als 2 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 4 und 8 Stunden | mehr als 2 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 4 und 8 Stunden | mehr als 4 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 8 und 24 Stunden | mehr als 3 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
zwischen 8 und 24 Stunden | mehr als 6 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
mehr als 24 Stunden | mehr als 6 Stunden | 25 Prozent des Fahrpreises |
mehr als 24 Stunden | mehr als 12 Stunden | 50 Prozent des Fahrpreises |
Verordnung (EU) 1177/2010 (Art. 17, 18 und 19)
Verspätung & Ausfall bei Schiffsreisen
- Schiffsabfahrt um mehr als 90 Minuten verzögert?
- Schiff ausgefallen?
- keine alternative Beförderung angeboten?
- keine Entschädigung erhalten?