Flug

Schlichtungsantrag

  • 1

    Sie haben ein Problem mit einem Unternehmen

  • 2

    Einreichung Ihres Schlichtungsantrags

  • 3

    Information zum weiteren Ablauf und Bearbeitung

Bitte wählen Sie den
STATUS IHRER BESCHWERDE:

Ich habe meine Beschwerde schriftlich beim Unternehmen eingebracht und eine unzufriedenstellende bzw. binnen sechs Wochen keine Antwort erhalten.

Ich habe noch keine Beschwerde beim Unternehmen eingebracht.

Bitte bringen Sie Ihren Schlichtungsantrag mit unserem Online-Formular ein.
Sollte das für Sie nicht möglich sein, können Sie uns Ihren Schlichtungsantrag mit allen notwendigen Beilagen auch per Post übermitteln:

Postanschrift:
Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
Bereich Flug
Linke Wienzeile 4/1/6
A-1060 Wien

Telefon (Hotline):
Montag - Freitag (außer Feiertage)
10 bis 12 Uhr
+43 1 5050 707 740

Ein Schlichtungsantrag muss immer schriftlich bei der apf eingebracht werden.

Die apf bietet keinen Parteienverkehr an - bitte wenden Sie sich telefonisch, oder mittels Online-Schlichtungsantrag an unser Team.

 

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Schreiben Sie ein Feedback zu dieser Verfahrensbeschreibung an die Europäische Kommission: ZUM FEEDBACKFORMULAR

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