Was steht bei Nichtbeförderung oder Überbuchung zu?

Werden Fluggäste nicht befördert obwohl ein gültiges Ticket vorliegt und man sich rechtzeitig beim Check-In bzw. beim Gate eingefunden hat, stehen den Fluggästen Ausgleichszahlungen zu, wenn keine vertretbaren Gründe vorliegen.

Die häufigste Form der Nichtbeförderung ist die Überbuchung.

Fluggäste haben im Falle von Nichtbeförderung Anspruch auf

  • alternative Beförderung sowie eine Ausgleichszahlung
  • Rückerstattung der Ticketkosten

Unter welchen Voraussetzungen können die Fluggastrechte geltend gemacht werden?

Voraussetzung um die Fluggastrechte geltend machen zu können ist, dass

  • ein gültiges Ticket vorliegt,
  • Fluggäste rechtzeitig einchecken und sich am Gate einfinden,
  • die Beförderung gegen ihren Willen verweigert wird.

Welche Ansprüche haben Fluggäste bei Nichtbeförderung oder Überbuchung?

  • Alternative Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt und
  • Betreuungsleistungen (Snacks, Speisen, Getränke, Erfrischungen, Hotel, Transfers, etc.) im angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.
  • eine Ausgleichszahlung von bis zu 600 Euro (s. Tabelle unten)

oder

  • die Rückerstattung der Ticketkosten bei Verzicht auf die Buchung bzw. eine entsprechende Gegenleistung, die zwischen dem Fluggast und der Fluglinie zu vereinbaren ist.
    Bei dieser Art der Ausgleichszahlung, in Form von Gutscheinen oder Bonusmeilen, können Fluggäste höhere Beträge erhalten, als wenn auf eine Barauszahlung bestanden wird.

Rechnungen unbedingt aufbewahren

ist die Fluglinie ihrer Verpflichtung zur Betreuung nicht nachkommen empfiehlt die apf alle Rechnungen und Belege im Original aufzubewahren, um die Kosten nachweisen und rückerstattet zu bekommen.

Ausgleichszahlung

Flüge bis 1.500km 250 Euro
Flüge ab 1.500 km innerhalb der EU 400 Euro
Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km nicht innerhalb der EU 400 Euro
Flüge ab 3.500 km und 3.500 km nicht innerhalb der EU 600 Euro

Was sind vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung?

Vertretbare Gründe für eine Nichtbeförderung sind gegeben, wenn:

  • sich Fluggäste zu spät beim Check-In oder am Gate einfinden
  • Reisedokumente fehlen (Pass - bzw. Personalausweis ungültig oder vergessen)
  • eine ansteckende Krankheit diagnostiziert wurde
  • die allgemeine und/oder betriebliche Sicherheit gefährdet ist (z. B. durch stark alkoholisierte Personen)

In diesen Fällen haben Fluggäste keinen Anspruch auf eine Ausgleichszahlung.

Die rechtliche Grundlage ist Art 3 Abs 2a, 4, 7 und 8 der Verordnung (EG) 261/2004.

Gibt es Ansprüche bei Storno des Fluggastes?

Die Stornierung eines Fluges durch den Fluggast selbst ist nicht durch die EU-Fluggastrechteverordnung geregelt.

Mögliche Erstattungsansprüche gegen die Fluglinie – insbesondere wegen Steuern und Gebühren – sind auf dem ordentlichen Rechtsweg geltend zu machen.

Auf die Höhe von Bearbeitungsgebühren haben die Luftfahrtbehörden keinen Einfluss. Sie werden von den einzelnen Fluglinien festgelegt.

Musterbrief: Nichtbeförderung/Überbuchung

Musterbrief-Downgrade_Herabstufung_DE.DOCX (15,6 KiB)

Sample Letter: Denied Boarding

Musterbrief-Denied Boarding_EN.DOCX (17,4 KiB)

Verordnung (EU) 261/2004

VO_261_2004.pdf (131,4 KiB)

Flug
  • Trotz gültigem Ticket nicht befördert?
  • Keine Ausgleichszahlung erhalten?
  • Keine Betreuungsleistungen erhalten?
  • Flug überbucht?

 

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