Mag. Norman Schadler
Schlichter gemäß §10 Abs 2 AStG
Experte für Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr und Durchsetzung
Bevor die apf aktiv werden kann, müssen Fahrgäste versuchen, sich mit dem betroffenen Unternehmen zu einigen.
Wenn innerhalb von zwei Monaten nach Einreichung der Beschwerde keine Einigung oder keine endgültige Antwort des Unternehmens vorliegt, können Betroffene einen Schlichtungsantrag an die apf stellen.
Montag bis Freitag (außer Feiertag)
10 bis 12 Uhr
unter +43 1 5050707 730
Telefonisch berät die apf bezüglich der Fahrgastrechte und dem Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.
Ein Schlichtungsantrag muss jedoch immer auf schriftlichem Wege eingebracht werden.
Kontakt mit der apf erfolgt ausschließlich über:
Mag. Norman Schadler
Schlichter gemäß §10 Abs 2 AStG
Experte für Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr und Durchsetzung
Armin Trojer, LL.B. (WU)
Experte für Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr
Mag. Lundrim Dalipi
Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr
Julia Jelica
Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr
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