Ihre Rechte als Fluggast

Im Menü unten finden Sie ihre Rechte, hilfreiche Tipps und Antworten auf die häufigsten Fragen zu den Fluggastrechten. Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung wenn ein Flug drei Stunden oder mehr später am Reiseziel ankommt oder sie nicht mindestens zwei Wochen vor Abflugdatum über die Flugannullierung informiert wurden. Die Höhe der Ausgleichszahlung hängt von der Flugentfernung ab und beträgt bis zu 600 Euro.

Fluggastrechte nach EU-Verordnung

Bei welchen Flügen kann die apf nach EU-Verordnung 261/2004 unterstützen?

  • Abflug aus Österreich
  • Abflug innerhalb der EU mit Landung in Österreich
  • der Flug wurde von einer österreichischen Fluglinie innerhalb der EU durchgeführt
  • Abflug aus einem Drittstaat mit Landung in der EU mit einer österreichischen Fluglinie
  • Abflug aus einem Drittstaat mit Landung in Österreich mit einer Fluglinie aus der EU
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Flugverspätung

Was kann Fluggästen bei einer Verspätung des Fluges zustehen?

  • Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro ab 3h Verspätung
  • Betreuungsleistungen ab 2h verspätetem Abflug
  • Snacks und Erfrischungen
  • Hotelunterbringung und Transfers
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Flugausfall

Was kann Fluggästen bei einer Annullierung des Fluges zustehen?

  • Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro
  • Erstattung des Ticketpreises
  • alternative Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen
  • Betreuungsleistungen
  • Snacks und Erfrischungen
  • Hotelunterbringung und Transfers
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Gepäcksprobleme

Wann kann die apf bei Gepäcksproblemen helfen?

  • Unternehmen mit Niederlassung in Österreich
  • Gepäcksverspätung
  • Gepäcksverlust
  • Entschädigungen bei beschädigtem Gepäck
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Nichtbeförderung / Überbuchung

Welche Rechte gelten bei Nichtbeförderung und Überbuchung?

  • Ausgleichszahlung bis zu 600 Euro
  • alternative Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen
  • Betreuungsleistungen
  • Snacks und Erfrischungen
  • Hotelunterbringung und Transfer
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Downgrade & Upgrade

Welche Rechte haben Reisende bei Herabstufung?

  • Herabstufung in niedrigere Buchungsklasse
  • bis zu 75% Teilerstattung des Flugpreises je nach Distanz
  • Keine Aufschläge bei Upgrades
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Fristen im Flugbereich

Keine Rückmeldung von der Fluglinie erhalten?

  • Keine Antwort auf eine Eingabe nach sechs Wochen?
  • Ausgleichszahlung verzögert?
  • Fristen bei Gepäcksverspätung und -beschädigung
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Menschen mit Behinderung (PRM)

Pflichten von Unternehmen nach Verordnung 1107/2006

  • Beförderungspflicht
  • Beförderung von medizinischem Gerät und Mobilitätshilfen
  • Recht auf kostenlose Hilfeleistungen am Flughafen
  • Mobilitätshilfen, Begleithunde, Begleitpersonen
  • Beschädigung von Mobilitätshilfen
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