So erreichen Sie unser Team

Bevor die apf aktiv werden kann, müssen Fahrgäste versuchen, sich mit dem betroffenen Unternehmen zu einigen.

Wenn innerhalb von einem Monaten nach Einreichung der Beschwerde keine Einigung oder keine endgültige Antwort des Unternehmens vorliegt, können Betroffene einen Schlichtungsantrag an die apf stellen.

Online-Schlichtungsformular

Montag bis Freitag (außer Feiertag)

10 bis 12 Uhr

unter +43 1 5050707 710

Telefonisch berät die apf bezüglich der Fahrgastrechte und dem Ablauf eines Schlichtungsverfahrens.
Ein Schlichtungsantrag  muss jedoch immer auf schriftlichem Wege eingebracht werden.

Kontakt mit der apf erfolgt ausschließlich über:

Mag. Norman Schadler

Schlichter gemäß §10 Abs 2 AStG
Experte für Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr und Durchsetzung

Armin Trojer, LL.B. (WU)

Experte für Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr

Mag. Lundrim Dalipi

Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr

Julia Jelica

Fahrgastrechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und innerstädtischen Verkehr

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close