Die apf empfiehlt Betroffenen die Ausgaben für Ersatzeinkäufe möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht) und die Rechnungen für getätigte Ausgaben im Original aufzubewahren.
Kommt ein Gepäckstück nicht am Zielflughafen an, ist es wichtig dies direkt am Lost & Found Schalter zu melden und das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen.
Fluggästen steht ein (Teil)Ersatz für notwendige Ersatzeinkäufe je nach Zweck der Reise zu.
Beim Heimflug gibt es kaum notwendige Ausgaben.
Die getätigten Ersatzeinkäufe müssen binnen 21 Tage ab Entgegennahme des nachgelieferten Gepäcks bei der Fluglinie angezeigt werden! Die Nachlieferung des Koffers muss kostenfrei erfolgen.
Taucht das Gepäckstück nicht mehr auf, gilt es nach 21 Tagen als verloren.
Die rechtliche Grundlage ist das Montrealer Übereinkommen.
Die apf empfiehlt Betroffenen die Ausgaben für Ersatzeinkäufe möglichst gering zu halten (Schadenminderungspflicht) und die Rechnungen für getätigte Ausgaben im Original aufzubewahren.
Eine Haftung der Fluglinie besteht nur bis zum maximalen Höchstbetrag von 1.519 "Sonderziehungsrechten" pro Passagier, dies entspricht derzeit ca. 1.800 Euro. Beim Transport teurer Gegenstände kann die Haftungshöchstgrenze aufgehoben werden, wenn die Artikel vor der Reise bei der Fluglinie – meist gegen einen Aufpreis – deklariert werden oder eine zusätzliche Reisegepäckversicherung abgeschlossen wird.
Kommt ein Gepäckstück nicht am Zielflughafen an, ist es wichtig dies direkt am Lost & Found Schalter zu melden und das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen.
Wurde nach 21 Tagen das Gepäckstück nicht aufgefunden, gilt es als verloren.
Der Zeitwert des verlorenen Koffers samt Inhalt muss vom Passagier „nur“ glaubhaft gemacht werden. Die Wertabschreibung für ein Gepäckstück beläuft sich auf ca. 10-30% pro Nutzungsjahr.
Die rechtliche Grundlage ist das Montrealer Übereinkommen.
Eine Haftung der Fluglinie besteht nur bis zum maximalen Höchstbetrag von 1.519 "Sonderziehungsrechte" pro Passagier, dies entspricht derzeit ca. 1.800 Euro, falls teurere Gegenstände nicht vorab deklariert wurden.
Kommt ein Gepäckstück beschädigt am Zielflughafen an, ist es wichtig dies direkt am Lost & Found Schalter zu melden und das PIR-Formular (Property Irregularity Report) auszufüllen.
Eine Anzeige bei der Airline muss spätestens binnen 7 Tage ab Entgegennahme des beschädigten Gepäcks erfolgen.
Die rechtliche Grundlage ist das Montrealer Übereinkommen.
Ein Kostenvoranschlag für die Reparatur muss nur dann eingeholt werden, wenn das die Airline aktiv verlangt. Oft nennen Fluglinien konkrete Vertragspartner für die Schadensabwicklung.
Wenn ein großer Schaden vorliegt und die Kosten der Reparatur höher sind als der Zeitwert des Koffers, dann kann nur der Ersatz des Zeitwerts und nicht der Preis einer Neuanschaffung gefordert werden.
Die apf ist bei Gepäckproblemen im Flugverkehr für Unternehmen mit Niederlassung in Österreich zuständig.
Dazu zählen u.a.: Austrian Airlines, Easy Jet Europe, Eurowings, Lufthansa, Swiss Air, Turkish Airlines und WizzAir
Die rechtliche Grundlage ist §§ 1 Abs 1 und 4 Abs 1 Z 4 AStG iVm §§ 1 und 2 Z 2 lit c Bundesgesetz über die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte
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