Busfahrt ausgefallen
von Jürgen Vogl
Zwei Fahrgäste haben Tickets für die Fahrt von Prag nach Wien gekauft. Als sie am Busbahnhof in Prag in den Bus mit der Aufschrift „Wien“ einsteigen wollten, meinte der Busfahrer, dass dies nicht der Bus nach Wien sei und verweigerte ihnen die Mitnahme. Da es auch keinen anderen Bus nach Wien gab Grundsätzlich steht Fahrgästen beim Ausfall einer Fahrt die Wahl zwischen der Rückerstattung des Fahrscheins oder einer späteren Beförderung unter vergleichbaren Bedingungen zu. Werden diese beiden Optionen nicht angeboten, kommt zum Anspruch auf Erstattung der Fahrscheinkosten noch eine Entschädigung in Höhe von 50 Prozent dieser Kosten dazu. sahen sich die Fahrgäste gezwungen, ein Bahnticket nach Wien zu lösen. Das Busunternehmen ignorierte ihre Beschwerde, daher wandten sie sich an die apf. Diese erwirkte innerhalb von zwei Wochen die Übernahme der Kosten für das ersatzweise besorgte Bahnticket durch das Busunternehmen.