Erstattung der Ticketkosten
von Jürgen Vogl
Da der Zug bereits am Einfahren war konnte sie den Irrtum erst am Zielbahnhof an einem Personenschalter reklamieren und einen Erstattungsantrag ausfüllen. Der Erstattungsantrag wurde vom Bahnunternehmen mit der Begründung, dass die Reklamation zu spät stattgefunden habe, abgelehnt. Deshalb wandte sich Frau A. an die apf, die trotz der späten Reklamation eine Lösung erzielen konnte und die vollständigen Ticketkosten in Form von Gutscheinen erwirkte.
Da die einzelnen Bahnunternehmen die Erstattung der Ticketkosten unterschiedlich handhaben, erfahren Sie diesmal wie Sie am besten vorgehen, wenn Sie ein Ticket bei der ÖBB-Personenverkehr zurückerstattet bekommen wollen:
- Wenn Sie am Ticketautomaten ein falsches oder die falsche Anzahl an Tickets gelöst haben, sollten Sie so schnell wie möglich einen Personenschalter aufsuchen und den Fehler bekanntgeben.
- Ist Ihnen das nicht möglich, sollten Sie sobald wie möglich einen ausgefüllten und unterschriebenen Erstattungsantrag inklusive Fahrkarten, per Post an die Adresse auf dem Formular senden oder beim Ticketschalter abgeben. Bei Einzeltickets vor dem Geltungstag, bei Zeitkarten ist die Erstattung auch während der Geltungsdauer möglich.