Möglicher Lufthansa-Streik: Rechte von betroffenen Flugreisenden in Österreich

von Georg Loderbauer

Ein möglicher Streik bei Lufthansa sorgt bei vielen Passagieren für Unruhe – besonders kurz vor den Herbstferien. Sollte es tatsächlich zu Flugausfällen oder großen Verspätungen kommen, stellt sich die Frage, was den Reisenden rechtlich zusteht.

Die apf informiert über Ansprüche der Passagiere in Österreich – und warum es sich lohnt, sich im Streitfall an die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) zu wenden.

Ausgleichszahlung bei Annullierung oder großer Verspätung

Wenn ein Flug weniger als zwei Wochen vor dem Abflugsdatum ganz gestrichen wird oder mit mehr als drei Stunden Verspätung am Zielort ankommt, können Betroffene nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) einen Anspruch auf eine pauschale Ausgleichszahlung haben.

Diese beträgt – je nach Flugdistanz – zwischen 250 und 600 Euro:

·        bis 1.500 km → 250 Euro

·        bis 3.500 km (bzw. innerhalb der EU) → 400 Euro

·        über 3.500 km → 600 Euro

Streiks des Personals einer Fluglinie gelten laut Europäischem Gerichtshof nicht als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet, dass die Fluglinie in so einem Fall grundsätzlich zur Leistung einer Ausgleichszahlung verpflichtet ist.

Ersatzflug oder Rückerstattung des Ticketpreises

Wird ein Flug annulliert, so können die Reisenden wählen:

·        Ersatzbeförderung, oder

·        die vollständige Rückzahlung des Ticketpreises

Bei der Ersatzbeförderung muss die Airline nicht nur auf eigene Flüge umbuchen. Auch eine Beförderung mit anderen Fluggesellschaften ist zulässig, wenn diese früher verfügbar ist.

Die apf empfiehlt betroffenen Passagieren, sich schriftlich an die Airline zu wenden und die frühestmögliche Ersatzbeförderung zu fordern. Sollte die Airline dem nicht nachkommen, so haben Betroffene die Möglichkeit sich selbst eine Alternative zu buchen und anschließend die Kosten zurückzufordern.

Versorgung und Unterkunft bei längerer Wartezeit

Wenn Passagiere wegen eines Streiks oder anderer Probleme am Flughafen festsitzen, haben sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen.

Dazu gehören:

·        Essen und Getränke in angemessenem Umfang

·        Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails

·        bei einer Übernachtung: Hotelzimmer und Transfer

Die Wartezeit, ab der dieser Anspruch gilt, hängt von der Länge der Flugstrecke ab:

·        ab 2 Stunden bei Kurzstrecken bis 1.500 km

·        ab 3 Stunden bei Mittelstrecken

·        ab 4 Stunden bei Langstrecken

Kümmert sich die Airline nicht darum, können Betroffene selbst für Unterkunft oder Verpflegung sorgen und die Kosten nachträglich geltend machen. Hierzu müssen Rechnungen und Belege unbedingt aufbewahrt werden!

Kostenlose Unterstützung durch die apf

Wer Schwierigkeiten mit der Fluglinie hat und oben genannte Forderungen nicht anerkannt werden, muss nicht auf eigene Faust kämpfen – und auch keine teuren Claim-Dienste beauftragen.

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hilft als staatliche Schlichtungsstelle des Bundesministeriums für Innovation, Mobilität und Infrastruktur (BMIMI).

Die apf hilft Flugreisenden kostenlos und unbürokratisch, ihre Ansprüche gegenüber Airlines durchzusetzen – sei es bei Annullierungen, Verspätungen, verlorenen Koffern oder verweigertem Boarding.

Im Gegensatz zu kommerziellen „Claim-Agencies“, die oft 25 bis 40 Prozent der Entschädigung einbehalten, erhalten Reisende bei der apf immer 100 Prozent ihres Anspruchs.

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