Schiffsreisen mit Behinderung - Das sind Ihre Rechte
Urlaub mit Behinderung - Schiffsreisen
Die Urlaubsplanung und Durchführung gestaltet sich für Menschen mit Behinderung bzw. eingeschränkter Mobilität (PRM) oftmals als schwierig.
Um Reisestrapazen auf einer Flusskreuzfahrt bzw. auf Schiffsreisen möglichst zu vermeiden, hat die apf die entscheidenden Rechte von PRM zusammengefasst:
Beförderungspflicht im Schiffsverkehr
Grundsätzlich gilt eine Beförderungspflicht: Schifffahrtsunternehmen müssen Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität (PRM) ohne Aufpreis befördern.
Die Beförderung darf vom Unternehmen nur in Ausnahmefällen verweigert werden, etwa wenn sie
- geltenden Sicherheitsvorschriften widersprechen würde oder
- aus technischen Gründen nicht möglich ist. Beispielsweise aufgrund der Bauart des Schiffes oder der Hafeninfrastruktur.
Das Unternehmen muss sich allerdings Im Falle der Verweigerung der Beförderung bemühen, eine annehmbare Beförderungsalternative anzubieten.
Zudem muss das Unternehmen über die spezifischen Gründe für die Verweigerung der Beförderung oder die ggf. verpflichtende Anwesenheit von Begleitperson informieren.
Recht auf kostenlose Hilfeleistung im Hafen bzw. Terminal
Im Hafen bzw. Terminal müssen kostenlose Hilfeleistungen zur Verfügung angeboten werden. Dazu zähen u.a. :
- der Transport zum/vom Schiff
- das On- bzw. Offboarding
- die Entgegennahme und Beförderung von Gepäck
- Unterstützung bei Sicherheits- und Zollkontrollen
- Die Sitzvergabe muss sich an den Bedürfnissen von Menschen mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität bzw. deren Begleitperson orientieren
- diverse Hilfeleistungen bei der Inanspruchnahme von Toiletten und anderen Schiffs-Einrichtungen
Beförderung von Mobilitätshilfen bzw. Begleithunden
Schifffahrtsunternehmen sind insbesondere verpflichtet, erforderliches medizinisches Gerät und Mobilitätshilfen, einschließlich elektrischer Rollstühle, zu befördern. Ferner müssen sie – vorbehaltlich der nationalen Vorschriften – anerkannte Begleithunde mitnehmen.
Beförderung von Begleitpersonen
Einer Begleitperson eines Fahrgastes mit Behinderung oder eingeschränkter Mobilität muss nach Möglichkeit ein benachbarter Sitzplatz zugewiesen werden. Zudem muss dieser Person auf Verlangen gestattet werden, die notwendige Hilfe im Hafen bzw. Terminal sowie beim On- und Offboarding zu leisten.
Die Beförderung der Begleitperson erfolgt kostenlos.
Anmeldung von Hilfeleistungen
Damit die Unternehmen Vorbereitungen treffen können, müssen Fahrgäste die benötigten Hilfeleistungen spätestens 48 Stunden vor Abfahrt anmelden und sich rechtzeitig zum angegebenen Zeitpunkt im Hafen bzw. am Terminal einfinden.
Auch wenn keine Anmeldung erfolgt, sind die Unternehmen verpflichtet, bestmögliche Unterstützung zu leisten.
Die apf empfiehlt Passagieren
- eine frühestmögliche Anmeldung der benötigten Hilfeleistungen,
- sich rechtzeitig beim vereinbarten Treffpunkt einzufinden,
- die Meldung, sofern es spezifische Bedürfnisse bezüglich Unterbringung, Sitzplatz oder Mitführung von medizinischem Gerät gibt.
Beschädigung/Verlust von Rollstuhl bzw. Mobilitätshilfe
Bei Beschädigung oder Verlust von Rollstühlen, oder anderen Mobilitätshilfen durch Personal von Hafen, Terminal- oder Schifffahrtsunternehmen, haftet das jeweilige Unternehmen für den Wiederbeschaffungswert bzw. die Reparaturkosten.
Voraussetzung ist ein Verschulden oder ein Versäumnis des Beförderers oder des Terminalbetreibers. Das Unternehmen muss ehestmöglich einen vorübergehenden Ersatz zur Verfügung stellen, sofern dies möglich ist.
Die apf hilft bei Nichteinhaltung der PRM-Rechte
Die oben beschriebenen Rechte und Pflichten müssen von den Schifffahrtsunternehmen eingehalten werden.
Bei Nichteinhaltung können sich Menschen mit Behinderung kostenlos mittels Online-Schlichtungsantrag an die apf wenden.
Wichtig dabei ist, dass zuerst versucht werden muss, mit dem Schifffahrtsunternehmen eine Einigung zu erreichen.
Die Kontakte der Beschwerdestellen der in Österreich tätigen Schifffahrtsunternehmen finden Sie hier:
https://www.apf.gv.at/de/kontakt-beschwerdestellen-schiff-apf.html
Sie erreichen die Kolleg:innen aus dem Schifffahrts-Bereich zusätzlich:
Mo-Fr: 10:00 - 12:00 (werktäglich) unter der Telefonnummer: +43 1 5050 707 730