Fahrgastrechte bei Zugüberfüllung - Was steht Reisenden zu?

von Georg Loderbauer

Ein aktueller Vorfall am Bahnhof Wien-Meidling zeigt eindrücklich, welche Herausforderungen überfüllte Züge für Fahrgäste und Bahnunternehmen mit sich bringen können.

Laut Medienberichten musste am Donnerstagnachmittag ein ÖBB-Railjet gestoppt werden, da „keine gesicherte Mitfahrt gewährleistet werden konnte“. In weiterer Folge wurden Fahrgäste unter Einbeziehung der Polizei aufgefordert, den Zug zu verlassen. Der Zug konnte erst mit rund einer Stunde Verspätung weiterfahren.

Solche Situationen sind insbesondere an reisestarken Tagen sowohl für Reisende als auch das Bahnunternehmen herausfordernd.

Zugüberfüllung und Zugräumung: Welche Ansprüche bestehen?

Wird ein Zug aufgrund von Überfüllung geräumt oder können Fahrgäste ihre Reise nicht wie geplant fortsetzen, greifen die Fahrgastrechte.
Eine sogenannte „Zugräumung“ – wie im geschilderten Fall – wird rechtlich ähnlich behandelt wie ein Zugausfall oder eine erhebliche Verspätung.

Konkret bestehen folgende Möglichkeiten für Fahrgäste:

  • Weiterbeförderung (bei Einzel- bzw. Klimaticket): Fahrgäste haben Anspruch auf eine kostenlose Weiterreise zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen, etwa mit einem späteren Zug.
  • Entschädigung (bei Einzeltickets):
    • Ab 60 Minuten Verspätung am Zielort: 25 % des Ticketpreises
    • Ab 120 Minuten Verspätung: 50 % des Ticketpreises
  • Betreuungsleistungen: Bei längeren Wartezeiten sind – sofern verfügbar – Mahlzeiten und Erfrischungen bereitzustellen.

Wenn die Reise unterbrochen wird

Kommt es infolge einer Überfüllung dazu, dass Anschlusszüge nicht erreicht werden oder die Reise nicht fortgesetzt werden kann, bestehen zusätzliche Ansprüche:

  • Organisation und Kostenübernahme für alternative Transportmittel (z. B. Taxi falls der letzte Anschlusszug versäumt wird)
  • Gegebenenfalls Bereitstellung einer Hotelübernachtung

Diese Leistungen sind insbesondere dann relevant, wenn keine zumutbare Weiterreise am selben Tag möglich ist.

Müssen Gutscheine angenommen werden?

Im geschilderten Fall wurden betroffenen Fahrgästen Gutscheine angeboten. Solche Angebote können eine freiwillige Kulanzleistung des Bahnunternehmens darstellen, ersetzen jedoch nicht automatisch gesetzliche Ansprüche. Fahrgäste sollten daher prüfen, ob ihnen darüber hinausgehende Rechte – etwa auf Entschädigung oder Weiterbeförderung – zustehen.

Sitzplatzreservierung empfohlen, aber nicht verpflichtend

Die ÖBB haben im Zusammenhang mit dem Vorfall zur Reservierung von Sitzplätzen an starken Reisetagen aufgerufen.
Tatsächlich kann eine Reservierung gerade zu stark frequentierten Zeiten die Wahrscheinlichkeit erhöhen, die Reise planmäßig antreten zu können und dient im Falle einer Nichtbeförderung u.a. als Nachweis einer Buchung - insbesondere für Fahrgäste, die mit Klimaticket unterwegs sind.

Auch ohne Reservierung besteht bei Besitz eines gültigen Tickets grundsätzlich ein Beförderungsanspruch – allerdings nur, solange die Sicherheit im Zug gewährleistet ist.

Empfehlungen für Reisende

Gerade in Zeiten hohen Reiseaufkommens empfiehlt es sich:

  • Frühzeitig zu planen und – wenn möglich – Sitzplätze zu reservieren
  • Aktuelle Informationen über Apps und Websites der Bahnunternehmen einzuholen
  • Unterlagen aufzubewahren, etwa Tickets und Belege für zusätzliche Ausgaben

Fahrgäste können sich bei Schwierigkeiten, ihre Ansprüche gegenüber dem Bahnunternehmen geltend zu machen, kostenlos über einen Online-Schlichtungsantrag an die apf wenden.

 

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