APF Sommerbilanz 2025

von Georg Loderbauer

Noch dauern die Sommerferien an, doch die Hauptreisezeit neigt sich dem Ende zu. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) hat eine interne Sommerauswertung erstellt.

Seit dem 1. Juli gingen mehr als 1.000 Schlichtungsanträge ein – ein bemerkenswerter Wert, da sowohl im Flug- als auch im Bahnverkehr Fristen von mehreren Wochen bestehen, in denen die Unternehmen Beschwerden zunächst selbst bearbeiten können. Erst wenn Forderungen abgelehnt werden oder eine Antwort ausbleibt, wenden sich Reisende direkt an die apf.


Rund die Hälfte aller Schlichtungsfälle entfiel in diesem Sommer auf zwei Fluglinien: Austrian Airlines (24 %) und Ryanair (23 %).

Bei Austrian Airlines standen vor allem Flugannullierungen im Vordergrund. Beispielhaft steht dabei der Fall eines annullierten Fluges aus der Schweiz nach Österreich. Da die angebotenen Ersatzverbindungen zu spät ankamen, entschieden sich die betroffenen Reisenden für die Rückfahrt mit dem Nachtzug. Die Frage nach der Erstattung der Reisekosten wird nun von der apf mit dem Flugunternehmen geklärt.

Bei Ryanair dominierten hingegen Verspätungen das Beschwerdebild: 73 Prozent der Anfragen mit Bezug auf die Airline wurden aus diesem Grund gestellt.

Die ÖBB Personenverkehr AG belegt den dritten Platz im Beschwerderanking. Hier führten insbesondere Probleme mit Ticketerstattungen zu Schlichtungsverfahren – etwa bei versehentlich doppelten Buchungen oder falschen Reisetagen. Vermehrt gab es auch Streitfälle zu Fahrgeldnachforderungen, zum Beispiel, wenn ein Ticket vergessen oder erst im Zug gekauft wurde.

Wer von Annullierungen, Verspätungen oder Problemen mit Tickets betroffen ist, sollte seine Rechte kennen:

Fluggastrechte (nach EU-Verordnung 261/2004)

Verspätung ab 3 Stunden: Anspruch auf Ausgleichszahlungen von 250 bis 600 Euro – je nach Flugdistanz.
Annullierung: Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises oder alternative Beförderung sowie ggf. zusätzliche Entschädigung.
Betreuungsleistungen: Bei längeren Wartezeiten Anspruch auf Verpflegung, Getränke, ggf. Hotelübernachtung und Transport.
Ausnahmen: Kein Anspruch bei „außergewöhnlichen Umständen“ (z. B. Unwetter oder politische Unruhen).

Fahrgastrechte im Bahnverkehr (EU-VO 1371/2007)

Verspätung ab 60 Minuten: Anspruch auf 25 % des Fahrpreises als Entschädigung.
Verspätung ab 120 Minuten: Anspruch auf 50 % des Fahrpreises.
Weiterreise: Anspruch auf Weiterbeförderung zum Zielort – unter vergleichbaren Bedingungen.
Fahrgeldnachforderungen: Nur in bestimmten Fällen zulässig, z. B. wenn ein Ticket nicht vorgelegt werden kann.


Tipp: Betroffene sollten alle Unterlagen (Tickets, Belege, Kommunikation mit der Airline oder Bahn) aufbewahren und Ansprüche zunächst direkt beim Unternehmen geltend machen. Reagiert dieses nicht fristgerecht oder lehnt ab, steht die apf als unabhängige Schlichtungsstelle kostenlos zur Verfügung.

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