Bahn: Entschädigung bei Qualitätseinbußen

von Jürgen Vogl

Die Reisenden brachten Beschwerde beim Bahnunternehmen ein, das einen Gutschein in Höhe von 20 Euro anbot. Da der Ticketpreis für die Fahrt allerdings für die Familie insgesamt rund 300 Euro ausgemacht hatte, wandten sich die Betroffenen an die apf. Die apf vermittelte positiv und erwirkte einen Betrag in Höhe von 100 Euro in bar, da Heizungsausfälle und nicht benutzbare Toiletten wesentliche Qualitätsmängel darstellen. Die Beschwerdeführenden waren zufrieden und das Schlichtungsverfahren konnte eingestellt werden.

Tipps der apf:[nbsp]

  • Die Hauptleistung eines Beförderungsvertrages liegt grundsätzlich in der Beförderung selbst. Der Ausfall der Heizung oder der Klimaanlage (je nach Jahreszeit), versperrte WC-Anlagen, usw. stellen jedoch wesentliche Qualitätseinbußen dar. In solchen Fällen haben Fahrgäste grundsätzlich Anspruch auf Preisreduktion in angemessener Höhe.
  • In Zweifelsfällen können Sie sich auf die sogenannte „Frankfurter Tabelle“ – hier sind unter anderem Richtwerte für Qualitätsmängel bei Hotelübernachtungen angeführt – beziehen. Diese gilt zwar vorrangig für Pauschalreisen, kann jedoch für eine ungefähre Einschätzung eines möglichen Anspruchs herangezogen werden. Abrufbar ist sie unter: www.konsument.at/reisen/frankfurter-liste-zur-reisepreisminderung
  • Lassen Sie sich die Qualitätseinbußen vom Zugpersonal schriftlich bestätigen.[nbsp]
  • Fragen Sie beim Zugpersonal nach einem Abteilwechsel, denn eventuell sind nicht alle Abteile von dem Zwischenfall betroffen.

Weitere interessante Informationen zu Ihren Passagier- und Fahrgastrechten im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr finden Sie auf der apf-Homepage unter www.passagier.at

Zurück zur Newsübersicht

You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly. Close