Fahrgastrechte bei der Westbahn-Streckensperre (12. Mai – 5. Juni 2025)

von Georg Loderbauer

Vom 12. Mai bis 5. Juni 2025 kommt es erneut zu einer Sperre der Westbahnstrecke im Bereich Tullnerfeld. Grund dafür sind finale Reparaturarbeiten nach der Unwetterkatastrophe im September 2024. Die Sperre betrifft den Fern- und Nahverkehr. In dieser Zeit müssen sich Fahrgäste auf verlängerte Fahrzeiten, Zugausfälle, geänderte Abfahrtszeiten und Ersatzverkehre einstellen.

In solchen Fällen stehen den Fahrgästen grundsätzlich Rechte zu – bei Einzelfahrscheinen (Fernverkehr) oder Zeitkarten (z. B. Klimaticket im Nahverkehr).

Was ist betroffen? – Ein Überblick

Fernverkehr:

Umleitungen über die „alte“ Weststrecke führen zu Fahrzeitverlängerungen von bis zu 53 Minuten.
RJX- und ICE-Züge starten in Wien teilweise bis zu 38 Minuten früher – es gilt den Online-Fahrplan zu beachten.
Der Halt Tullnerfeld entfällt, ebenso wie mehrere Züge (z. B. D 1014, RJ 1224, IC 1018 an bestimmten Tagen).
Nachtzüge, Verbindungen zum Flughafen sowie internationale Züge sind ebenfalls betroffen.
WESTbahn: siehe unter https://westbahn.at/fahrplan/#p1364 bzw. unter https://westbahn.at/fahrplan/ab-12-05-2025/
ÖBB-PV: https://www.oebb.at/de/fahrplan/baustelleninformation/bauarbeiten-weststrecke

Nahverkehr:

Strecken wie S80, S50, REX 50/51, CJX5, S40, S4 sind durch Ausfälle und Schienenersatzverkehr stark eingeschränkt.
Teilweise gibt es keinen Ersatzverkehr, in anderen Fällen übernehmen Wiener Linien oder Busse die Verbindung.
Es gibt Ticketanerkennungen für betroffene Streckenabschnitte im Netz der Wiener Linien.

Ihre Rechte als Fahrgast – Das sollten Sie wissen

Verspätung und Zugausfall im Fernverkehr:

Wenn Ihre geplante Ankunft mehr als 60 Minuten verspätet erfolgt, können Sie eine Entschädigung geltend machen.
25 % des Fahrpreises bei über 60 Minuten Verspätung
50 % des Fahrpreises bei über 120 Minuten Verspätung

Dies gilt allerdings nur dann, falls die Verspätung beim Kaufzeitpunkt des Tickets noch nicht bekannt war.

Zum Fernverkehr zählen alle Züge der WESTbahn bzw. bei der ÖBB-PV die Zuggattungen Eurocity (EC), Intercity (ÖBB-IC bzw. IC), ICE, Railjet (RJ), Railjet Xpress (RJX), Interregio (IR) oder D-Zug (D).

Klimaticket / Jahreskarte:

Auch Fahrgäste mit Klimaticket bzw. anderen Zeitkarten haben grundsätzlich Anspruch auf Entschädigung – allerdings nicht für einzelne Verspätungen, sondern gesammelt:
Wird der gesetzliche Pünktlichkeitsgrad von 93% für das Klimaticket Ö im Nah- und Fernverkehr bzw. 95% für regionale Klimatickets im Nahverkehr in einem Monat unterschritten, so steht für dieses Monat eine pauschale Entschädigung zu.

Ausfall von Verbindungen – Ersatz- und Umsteigemöglichkeiten

Fällt Ihre Zugverbindung aus, gelten folgende Rechte:
Alternative Nutzung: Sie dürfen auf alternative Züge ohne Aufpreis ausweichen, auch wenn diese höherwertig sind (z. B. von REX auf RJX) – Eine eventuelle Zugbindung ist in einem solchen Fall durch das Unternehmen aufzuheben.
Ersatzverkehre: Wird ein Schienenersatzverkehr angeboten (Bus), müssen Sie diesen in Kauf nehmen, um den Beförderungsanspruch zu wahren.
Ticketanerkennung: ÖBB-Tickets und Klimatickets werden während der Sperre auf bestimmten Linien der Wiener Linien anerkannt – z. B. U4, U6, Tram 6/18/60/62 sowie diverse Buslinien.

Informationen einholen – Pflicht der Bahnunternehmen

Die Bahnunternehmen sind verpflichtet, rechtzeitig und transparent über Änderungen zu informieren. Vor jeder Reise sollten Sie:

  • den Online-Fahrplan prüfen (z. B. Scotty, ÖBB App, Westbahn-App),
  • sich über aktuelle Abfahrtszeiten informieren,
  • gegebenenfalls alternative Routen einplanen.

Betroffene können sich kostenlos an die apf wenden falls keine Einigung mit dem Bahnunternehmen zustande kommt.

 

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