Flug: EuGH-Urteil zu Entschädigungsanspruch bei Verspätung in Drittstaaten

Schlichtungsstelle hilft kostenlos und provisionsfrei

Im heute veröffentlichten Urteil stellt der Europäische Gerichtshof (EuGH) fest, dass die Verordnung in diesem Fall anwendbar ist:

Der EuGH hat bereits in vorhergehenden Urteilen klargestellt, dass ein Flug mit einmaligem oder mehrmaligem Umsteigen, der Gegenstand einer einzigen Buchung war als Gesamtheit zu betrachten ist, so dass die Anwendbarkeit der EU-Fluggastrechteverordnung unter Berücksichtigung des ersten Abflugorts und des Endziels des Fluges zu beurteilen ist.

Im heute veröffentlichten Urteil C-561/20 stellte der EuGH konsequenterweise fest, dass ein Fluggast auf einem Flug, der zwei Flugsegmente umfasst und Gegenstand einer einzigen Buchung war, welche von einem Flughafen im Hoheitsgebiet eines Mitgliedstaats abfliegt und zu einem Flughafen in einem Drittland über einen anderen Flughafen in diesem Drittland fliegt, Anspruch auf Entschädigung hat, wenn er sein Endziel mit einer Verspätung von drei oder mehr Stunden erreicht hat, auch wenn die Verspätung erst auf dem zweiten Abschnitt des Fluges eingetreten ist. Ob es sich beim ausführenden Luftfahrtunternehmen um eines der Gemeinschaft handelt oder nicht, ist für diese Auslegung unerheblich. (EuGH vom 07.04.2022, C-561/20).

Kurz gesagt: Die Forderung nach einer Ausgleichszahlung gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung, die je nach Distanz zwischen 250 und 600 Euro pro Passagier beträgt, ist laut EuGH berechtigt, da die Flugstrecke in den Anwendungsbereich der Verordnung fällt“, informiert Maria-Theresia Röhsler, Leiterin der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf).

Wie Betroffene am besten vorgehen

Im ersten Schritt müssen Passagiere Ihre Forderung schriftlich an das betroffene Flugunternehmen richten. Die apf hat hierfür Musterbriefe bereitgestellt, welche unter www.passagier.at abrufbar sind. Antwortet das Unternehmen ab Einbringung binnen sechs Wochen nicht adäquat oder gar nicht, kann bei der apf online via www.passagier.at ein Schlichtungsantrag eingebracht werden.

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→[nbsp] Und nicht vergessen: Der Service der apf ist für Passagiere immer - unabhängig vom Ausgang des Verfahrens - KOSTENLOS [&] PROVISIONSFREI!

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