Flug: Recht auf Reiseinformation
von Jürgen Vogl
Auch sind Fluglinien bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von mehr als zwei Stunden verpflichtet, die Passagiere aktiv und schriftlich über ihre Rechte zu informieren und die Kontaktdaten der benannten Durchsetzungsstelle bekannt zu geben.