Flug: Recht auf Reiseinformation

von Jürgen Vogl

Auch sind Fluglinien bei Überbuchung bzw. Nichtbeförderung, Annullierung und Verspätung von mehr als zwei Stunden verpflichtet, die Passagiere aktiv und schriftlich über ihre Rechte zu informieren und die Kontaktdaten der benannten Durchsetzungsstelle bekannt zu geben.

Alle Ihre Rechte im Flugverkehr sowie das Beschwerdeformular sind auf der Homepage der Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte für Sie abrufbar www.passagier.at

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