Flug: Rechte bei einem Turnaround
von Jürgen Vogl
Ein solcher Turnaround bedeutet, dass der ursprünglich geplante Flug nicht ausgeführt werden konnte. Daraus ergibt sich das Recht auf Entschädigung, ausgenommen die Airline kann außergewöhnliche Umstände nachweisen.
In Fällen der Annullierung muss die Fluglinie Passagieren die Wahl lassen zwischen der Erstattung des Ticketpreises, einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen oder dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt.