Flugausfälle aufgrund der Situation im Nahen Osten: Ihre Rechte als Reisende

von Katharina Muhr

Die militärische Eskalation im Nahen Osten hat gravierende Auswirkungen auf den internationalen Flugverkehr. Besonders betroffen sind die Luftverkehrsdrehkreuze in Dubai, Abu Dhabi und Doha. Viele Reisende sitzen an Flughäfen fest oder haben mit Flugausfällen zu kämpfen. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) informiert über die aktuelle Lage und erklärt, welche Rechte betroffenen Reisenden zustehen.

Die aktuelle Situation

Die Vereinigten Arabischen Emirate, Israel, Iran, Irak, Jordanien, Katar, Kuwait, Bahrain, Saudi-Arabien sowie Teile Syriens sind von weitreichenden Luftraumsperren betroffen. Die Luftfahrtbehörden dieser Länder haben den Luftraum aus Sicherheitsgründen ganz oder zum Teil vorübergehend geschlossen. Die Folgen für den Flugverkehr sind erheblich: Nach Angaben von Flugverfolgungsdiensten wurden mehr als 3.000 Flüge über sieben Flughäfen abgesagt. Besonders betroffen sind die großen Golfcarrier Emirates, Qatar Airways und Etihad Airways, die täglich etwa 90.000 Transitpassagiere befördern.

Emirates hat sämtliche Flüge von und nach Dubai bis auf Weiteres ausgesetzt. Das Unternehmen fordert Passagiere auf, vor der Anreise zum Flughafen den Flugstatus zu überprüfen. Betroffene Reisende können kostenfrei umbuchen oder eine Rückerstattung beantragen. Qatar Airways stellte den Betrieb in Doha ein, nachdem der katarische Luftraum gesperrt wurde. Die Airline arbeitet an Notfallplänen zur Versorgung gestrandeter Passagiere. Etihad Airways setzte alle Abflüge ab Abu Dhabi aus. Einzelne ankommende Maschinen kehrten zu ihren Startflughäfen zurück.

Auch europäische Airlines sind betroffen. Die Lufthansa Group, dazu gehören unter anderem Austrian Airlines und Swiss Airlines, hat Flüge nach Tel Aviv (Israel), Amman (Jordanien) und Erbil (Irak) bis einschließlich 8. März ausgesetzt. Verbindungen nach Dubai und Abu Dhabi werden bis einschließlich 4. März nicht durchgeführt. Die Lufträume über Israel, Libanon, Jordanien, Irak, Katar, Kuwait, Bahrain und Iran werden gemieden. Flüge nach Teheran (Iran) werden voraussichtlich bis Ende März ausgesetzt. Air France, KLM, Turkish Airlines sowie verschiedene indische Fluggesellschaften haben ebenfalls Flüge in die Region gestrichen oder ausgesetzt.
An den Flughäfen Dubai, Abu Dhabi und Doha sitzen laut Medienberichten Tausende Passagiere fest.

 

Ihre Rechte als Fluggast

Bei Flugausfällen und Verspätungen greifen die Fluggastrechte gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese gilt für alle Fluggäste unabhängig von deren Wohnort, Staatsbürgerschaft, etc. wenn:

  • der Flug innerhalb der Europäischen Union angetreten wird
  • der Flug von einem Drittstaat in die Europäische Union durchgeführt wird und die Fluglinie ihre Hauptniederlassung in der EU hat
    § Die rechtliche Grundlage ist Art 3 Abs 1 der Verordnung (EG) 261/2004.

Die Fluggastrechteverordnung richtet sich dabei danach, wer die durchführende Airline („operated by“) des betroffenen Fluges ist. Für den Fall, dass ein Flug von einen Drittstaat in die EU von einer Fluglinie mit Hauptniederlassung in einem Drittstaat durchgeführt werden soll, kommt die Verordnung (EG) 261/2004 leider nicht zur Anwendung.
Bei der aktuellen Situation im Nahen Osten ist zu beachten, dass es sich um außergewöhnliche Umstände handelt. Das bedeutet: Fluggesellschaften sind in solchen Fällen grundsätzlich nicht zur Zahlung einer Ausgleichszahlung verpflichtet.

Dennoch haben betroffene Passagiere Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit auf den Ersatzflug:

  • Verpflegung: Mahlzeiten und Erfrischungen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit
  • Unterkunft: Wenn ein Aufenthalt von einer oder mehreren Nächten notwendig wird oder ein zusätzlicher Aufenthalt erforderlich ist
  • Transfer: Beförderung zwischen Flughafen und Unterkunft

Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie folgende Optionen:

  • Erstattung des Ticketpreises: Sie können den vollen Ticketpreis für nicht genutzte Flugstrecken erstattet bekommen.
  • Anderweitige Beförderung: Die Airline muss Ihnen frühestmöglich eine alternative Beförderung zu Ihrem Endziel anbieten. Dies kann auch mit einer anderen Fluggesellschaft erfolgen.
  • Spätere Beförderung: Sie können nach Wunsch zu einem späteren Zeitpunkt befördert werden, sobald die Situation es zulässt und verfügbare Plätze vorhanden sind.

Für Pauschalreisende gelten besondere Regelungen. Besteht für das Reiseziel eine offizielle Reisewarnung des Außenministeriums, kann die Reise in vielen Fällen kostenfrei storniert werden. Das Außenministerium hat seit 28. Februar 2026 Reisewarnungen für mehrere Länder im Nahen Osten ausgesprochen, darunter:

  • Israel
  • Vereinigte Arabische Emirate
  • Afghanistan
  • Katar
  • Bahrain
  • Kuwait
  • Iran
  • Irak
  • Libanon
  • Jordanien
  • Jemen

Bei Pauschalreisen prüfen Sie bitte Ihre Vertragsbedingungen und kontaktieren Sie umgehend Ihren Reiseveranstalter.

 

Tipps für Betroffene

  • Regelmäßig Flugstatus prüfen: Überprüfen Sie den Status Ihres Fluges bei Ihrer Airline. Die Situation ändert sich laufend.
  • Direkten Kontakt zur Airline suchen: Kontaktieren Sie Ihre Fluggesellschaft direkt – per App, Website oder Telefon-Hotline. Bei Buchung über ein Reisebüro wenden Sie sich an dieses.
  • Belege aufbewahren: Sammeln Sie alle Belege für entstandene Kosten (Verpflegung, Unterkunft, Transport). Diese können Sie später bei der Airline geltend machen.
  • Versicherung kontaktieren: Falls Sie eine Reiserücktritts- oder Reiseabbruchversicherung haben, informieren Sie diese umgehend über die Situation.
  • Registrierung in Krisenvorsorgeliste: Befinden Sie sich im Nahen Osten, registrieren Sie sich auf der Website des Außenministeriums. Dies ermöglicht im Ernstfall eine schnelle Kontaktaufnahme durch österreichische Behörden.
  • Sicherheitshinweise befolgen: Achten Sie auf die Anweisungen lokaler Behörden und Sicherheitskräfte. In den Vereinigten Arabischen Emiraten informiert die nationale Krisenschutzbehörde NCEMA über aktuelle Entwicklungen.
  • Nicht zum Flughafen fahren: Wenn Ihr Flug annulliert wurde, reisen Sie nicht zum Flughafen. Klären Sie die Situation zuerst mit Ihrer Airline.
  • Flexibilität bewahren: Die Lage kann sich täglich ändern. Planen Sie mit längeren Wartezeiten und seien Sie offen für alternative Reiserouten.
  • Geduld mit den Airlines: Die Hotlines sind derzeit stark überlastet. Nutzen Sie auch digitale Kanäle wie Apps oder Online-Formulare.

Wichtig: Nutzen Sie für Umbuchungen nur offizielle Kontaktmöglichkeiten der Fluggesellschaften oder Buchungsportale, da bereits Fake-Hotlines für Betrugsmaschen errichtet worden sind, berichtet der Bayrische Rundfunk.

 

So unterstützt die apf

Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte steht betroffenen Passagieren zur Seite. Wenn Sie Probleme mit Ihrer Airline haben oder Ihre Ansprüche nicht anerkannt werden, können Sie sich an die apf wenden.
Unsere Leistungen sind kostenlos und provisionsfrei. Wir prüfen Ihren Fall, vermitteln zwischen Ihnen und der Airline und helfen, eine faire Lösung zu finden. Bei berechtigten Anliegen leiten wir Ihre Beschwerde zur Stellungnahme an das betroffene Unternehmen weiter.

So erreichen Sie uns:

  • Online-Schlichtungsantrag unter www.apf.gv.at
  • Telefonische Beratung unter +43 1 5050 707 740
  • Musterbriefe und Informationen auf unserer Website


Wie lange die aktuelle Situation im Nahen Osten anhält, ist derzeit nicht absehbar. Die Airlines arbeiten an Notfallplänen und alternativen Routenführungen.

Die apf wünscht allen Reisenden eine sichere Heimkehr und steht Ihnen bei Fragen jederzeit zur Verfügung.

 

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