Flugstrecke Graz–Wien: Was sich ändert – und welche Rechte Passagiere jetzt haben
von Katharina Muhr
Die Flugverbindung zwischen Graz und Wien zählt zu den wenigen innerösterreichischen Strecken. Sie wird von Geschäftsreisenden genützt und ist für Anschlussflüge oft wichtigc. Rund um den Jahreswechsel gerät diese Verbindung jedoch unter Druck: Austrian Airlines (AUA) hat die Zusammenarbeit mit ihrem schwedischen Wet-Lease-Partner Braathens mit sofortiger Wirkung beendet. Grund ist eine Insolvenz im Umfeld einer Braathens-Schwestergesellschaft, die dazu führte, dass die Airline nicht mehr den Standards der Lufthansa-Gruppe entsprach.
Warum es aktuell zu Unsicherheiten kommt
Braathens stellte bisher Flugzeuge samt Crew für mehrere AUA-Strecken zur Verfügung, darunter auch Inlandsverbindungen. Durch den kurzfristigen Wegfall dieser Kapazitäten musste Austrian Airlines rasch reagieren. Einzelne Flüge wurden zusammengelegt, etwa durch Verbindungen von Klagenfurt mit Zwischenlandung in Graz und anschließendem Weiterflug nach Wien. Für Passagiere bedeutet das unter anderem längere Reisezeiten und ungewohnte Strecken.
Gleichzeitig arbeitet die AUA daran, den Flugplan zu stabilisieren. Unterstützung kommt unter anderem von Helvetic Airways und airBaltic, die mit zusätzlichen Maschinen einspringen. Dennoch rechnet der Flughafen Graz vor allem im Jänner und Februar mit einer Reduktion des Programms. Der Winterflugplan gilt noch bis Ende März, Änderungen bleiben also kurzfristig möglich.
Was bedeutet das für Flugpassagiere?
Für Reisende auf der Strecke Graz–Wien ist vor allem eines entscheidend: den Überblick zu behalten und die eigenen Rechte zu kennen. Denn auch bei innerösterreichischen Kurzstrecken gelten die EU-Fluggastrechte (EU 261/2004).
Kommt es zu einer Annullierung oder größeren Verspätung, haben Passagiere Anspruch auf:
- Umbuchung auf eine alternative Verbindung oder Rückerstattung des Ticketpreises,
- Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelunterbringung,
- unter bestimmten Voraussetzungen auch auf eine Ausgleichszahlung.
Wichtig: Organisatorische Probleme einer Fluglinie, wie zum Beispiel der Wegfall eines Wet-Lease-Partners, gelten nicht automatisch als außergewöhnliche Umstände, im Einzelfall sind Ausgleichszahlungen also möglich.
Flugausfall Strecke Graz–Wien: Ein Beispiel
Sie haben einen Flug von Graz nach Wien mit einem Anschlussflug gebucht. Die Airline informiert Sie am Vortag über die Flugannullierung des Zubringerfluges. Sie haben folgende Rechte:
Sie können:
- die kostenlose Umbuchung auf eine alternative Verbindung verlangen,
- oder sich für die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises entscheiden.
Bei einer kurzfristigen Annullierung kann zusätzlich eine Ausgleichszahlung je nach Streckendistanz fällig werden.
Ansprüche aus der EU-Fluggastrechteverordnung sind gegen das ausführende Luftfahrtunternehmen geltend zu machen, dies ist in der Praxis an dem Vermerk "operated by" zu erkennen.
Kommt es dabei zu Unklarheiten oder lehnt die Airline den Anspruch ab, unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) auf apf.gv.at kostenlos und provisionsfrei bei der Prüfung und Durchsetzung Ihrer Rechte.
Worauf Reisende jetzt achten sollten
Gerade in den kommenden Wochen lohnt es sich, besonders aufmerksam zu sein:
- Flugstatus regelmäßig prüfen, idealerweise auch kurz vor Abflug
- Buchungsbestätigungen, E-Mails und Bordkarten aufbewahren
- nicht vorschnell selbst umbuchen, sondern zuerst Kontakt mit der Airline aufnehmen
Wer gut informiert ist und seine Rechte kennt, kann auch in dieser Phase auf Annullierungen und Verspätungen gelassen reagieren – und sich im Falle Unterstützung bei der apf holen. Ganz einfach mittels Online-Formular oder unter +43 1 5050 707 740.