Gefrierender Regen beeinträchtigt Flug- und Bahnverkehr: Diese Rechte haben Reisende

von Katharina Muhr

Durch gefrierenden Regen und massive Eisbildung musste der Flughafen Wien Schwechat den Flugbetrieb vorübergehend vollständig einstellen. Auch der Bahnverkehr in Ostösterreich ist von Einschränkungen betroffen. Für zahlreiche Reisende bedeutet das Umleitungen, Verspätungen und Ausfälle – sowohl im Luft- als auch im Bahnverkehr.

Flugbetrieb in Schwechat vorübergehend eingestellt

Wie der Flughafen Wien mitteilte, wurde der Betrieb am Dienstagmorgen witterungsbedingt vorläufig eingestellt. Grund dafür ist eine dicke Eisschicht auf Pisten, Rollwegen und Vorfeld, die sich trotz Enteisungsmaßnahmen unmittelbar wieder neu bildet.

Nach Angaben des Flughafens ist davon auszugehen, dass die Einschränkungen jedenfalls bis etwa 11.00 Uhr andauern. In dieser Zeit werden ankommende Flüge auf andere europäische Flughäfen umgeleitet, darunter München, Frankfurt, Köln und Venedig. Außerdem kam es bei Abflügen zu teils erheblichen Verzögerungen. Passagiere werden ausdrücklich ersucht, sich vor der Anreise zum Flughafen bei ihrer Airline über den Flugstatus zu informieren.

Besonders betont wird: Bei abgesagten Flügen sollten Reisende nicht zum Flughafen kommen, um zusätzliche Belastungen vor Ort zu vermeiden.

Auswirkungen auf den Bahnverkehr: Flughafen-Anbindung eingeschränkt

Das winterliche Glatteis hat nicht nur Folgen für den Flugverkehr, sondern beeinträchtigt auch den Bahnverkehr im Osten Österreichs:

  • Alle Fernverkehrsverbindungen der ÖBB zum Flughafen Wien fallen aus

  • Nicht betroffen sind die S-Bahn sowie der City Airport Train (CAT)

  • Auf der Südstrecke zwischen Wien und Graz endeten und starten Züge nicht am Wiener Hauptbahnhof, sondern in Wien-Meidling

Welche Rechte haben betroffene Fahrgäste?

Wetterbedingte Ereignisse wie gefrierender Regen gelten zwar grundsätzlich als außergewöhnliche Umstände, dennoch haben Passagiere klare Rechte, insbesondere wenn es um Betreuung, alternative Beförderung oder Rückerstattungen geht.

Betroffene Reisende sollten daher:

  • den Flug- oder Zugstatus regelmäßig überprüfen

  • sämtliche Belege für Zusatzkosten (z. B. Hotel, Verpflegung, Ersatzverkehr) aufbewahren

  • sich über ihre Fahrgast- und Fluggastrechte informieren, insbesondere bei längeren Verzögerungen oder Annullierungen

Die apf unterstützt Reisende dabei, ihre Ansprüche zu prüfen und geltend zu machen – sowohl im Flug- als auch im Bahnverkehr.

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