Gut vorbereitet in die Herbstferien 2025

von Georg Loderbauer

: Das sollten Bahn-, Flug- und Busreisende über ihre Rechte wissen

Die Herbstferien 2025 stehen in Österreich wieder in der letzten Oktoberwoche an – eine besonders reisestarke Zeit. Doch heuer sind Reisende gefordert. Bahn-Baustellen, drohende Flugstreiks und mögliche Verkehrsbehinderungen können die Urlaubsfreude trüben. Die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) informiert daher über die wichtigsten Rechte für Bahn-, Flug- und Busreisende.

Bahnreisen: Entschädigung ab 60 Minuten Verspätung

Auf den Schienen ist im Herbst Geduld gefragt. Die Arlbergstrecke bleibt bis 2. November gesperrt, auch zwischen Wiener Neustadt und Aspang wird gebaut. Zugreisende haben grundsätzlich ab 60 Minuten Verspätung Anspruch auf Entschädigung.

  • 25 % des Ticketpreises ab 60 Minuten,
  • 50 % ab 120 Minuten.

Alternativ können Fahrgäste der Reise zurücktreten oder die Weiterreise unter vergleichbaren Bedingungen antreten.

Entschädigungen werden nur bei tatsächlicher Verspätung gezahlt – nicht, wenn diese bereits vor dem Ticketkauf bekannt war.

Für Hotel- oder Taxikosten gelten im Nahverkehr Höchstgrenzen (100 €/65 € pro Person). Bei Eigeninitiative sollten Reisende vorher das Bahnunternehmen kontaktieren und alle Belege im Original aufbewahren.


Flugreisen: Rechte bei Ausfall oder Verspätung

Auch der Flugverkehr könnte turbulent werden: Ein Lufthansa-Streik oder Cyberattacken könnten Flüge verzögern oder ausfallen lassen.

Bei Annullierungen haben Passagiere das Recht auf:

  • Erstattung des Ticketpreises,
  • Rückflug zum Ausgangsort, oder
  • alternative Beförderung zum Ziel.

Zusätzlich steht – abhängig von der Flugstrecke – eine Ausgleichszahlung von 250 € bis 600 € zu, sofern kein „außergewöhnlicher Umstand“ (z. B. extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken) vorliegt.

Kommt ein Flug über drei Stunden zu spät an, gelten dieselben Entschädigungsbeträge.
Auch hier gilt: Erst Kontakt zur Airline aufnehmen, keine voreiligen Eigenbuchungen, und alle Rechnungen aufbewahren – etwa für Snacks, Hotels oder Transfers – denn auch diese Leistungen werden ab zwei Stunden Wartezeit (für Kurzstrecken) angeboten.

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