Gut zu wissen...!

von Jürgen Vogl

Der Begriff „Annullierung“ gemäß der Fluggastrechteverordnung schließt auch den Fall ein, dass ein Flugzeug startet, aus unvorhersehbaren Gründen aber zum Abflughafen zurückkehren muss und in weiterer Folge die sich im Flugzeug befindenden Passagiere auf andere Flüge umgebucht werden. Die Tatsache, dass der Start stattgefunden hat, das Flugzeug den geplanten Zielort aber nicht erreicht hat, da es zum Abflughafen zurückkehren musste, bedeutet, dass der ursprünglich geplante Flug nicht als ausgeführt werden konnte. Daraus ergibt sich, dass Passagiere das Recht auf Entschädigung haben:

In Fällen der Annullierung muss die Fluglinie Passagier die Wahl lassen zwischen: 

  • der Erstattung der Ticketpreises 
  • einer alternativen Beförderung zum Endziel unter vergleichbaren Bedingungen 
  • dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt

Weitere wesentliche Informationen bezüglich Ihrer Rechte bei Flugannullierungen finden Sie hier.

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