Web-Beschwerdeformular der apf – schnelle Lösung für Ihre Beschwerde

von Jürgen Vogl

Damit die apf für Sie tätig werden bzw. ein Schlichtungsverfahren eröffnen kann, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtliche Unterlagen (z. B. Tickets, Rechnungen, Schriftverkehr mit dem Unternehmen, Fotos falls vorhanden, etc.). Nur dadurch kann der Sachverhalt sofort geprüft und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden. Der schnellste Weg ist es, das Web-Formular auszufüllen. Hier werden Sie anhand eines Leitfadens auf alle Unterlagen hingewiesen, welche die apf benötigt, um mit dem betroffenen Unternehmen Kontakt aufzunehmen.

Wichtig: Erste Anlaufstelle für Beschwerden ist das jeweilige Bahn-, Bus-, Schiffs-[nbsp]oder Flugunternehmen bzw. Infrastrukturunternehmen (z. B. Bahnhof, Flughafen). Wenn das Unternehmen darauf nicht zufriedenstellend oder überhaupt nicht antwortet, können Sie Beschwerde bei der apf einbringen:

Selbstverständlich kann eine Beschwerde aber auch, wenn es Passagieren nicht möglich ist ihre Beschwerde mittels Web-Formular einzubringen, per Post an die apf übermittelt werden. Die Kontaktdaten der apf finden Sie hier.

Wenn Sie sich über Ihre Rechte im Bahn-, Bus-, Schiffs- und Flugverkehr informieren möchten, gelangen Sie hier auf die Website der apf.

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