Web-Beschwerdeformular der apf – schnelle Lösung für Ihre Beschwerde
von Jürgen Vogl
Damit die apf für Sie tätig werden bzw. ein Schlichtungsverfahren eröffnen kann, benötigen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sämtliche Unterlagen (z. B. Tickets, Rechnungen, Schriftverkehr mit dem Unternehmen, Fotos falls vorhanden, etc.). Nur dadurch kann der Sachverhalt sofort geprüft und gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren eröffnet werden. Der schnellste Weg ist es, das Web-Formular auszufüllen. Hier werden Sie anhand eines Leitfadens auf alle Unterlagen hingewiesen, welche die apf benötigt, um mit dem betroffenen Unternehmen Kontakt aufzunehmen.
Wichtig: Erste Anlaufstelle für Beschwerden ist das jeweilige Bahn-, Bus-, Schiffs-[nbsp]oder Flugunternehmen bzw. Infrastrukturunternehmen (z. B. Bahnhof, Flughafen). Wenn das Unternehmen darauf nicht zufriedenstellend oder überhaupt nicht antwortet, können Sie Beschwerde bei der apf einbringen: