KLM streicht Flüge wegen Sturm
von Georg Loderbauer
KLM streicht Flüge wegen Sturm
Bis zu 70 Flüge der niederländischen Fluglinie KLM werden aufgrund einer Sturmwarnung in den Niederlanden gestrichen. Betroffen davon sind auch Verbindungen von Amsterdam nach Wien.
Aufgrund dieser Annullierungen haben Reisende Anspruch auf die Wahl zwischen:
- der Erstattung des Ticketpreises
- dem Rückflug zum ersten Abflugort zum frühestmöglichen Zeitpunkt
- einer alternativen Beförderung zur Destination unter vergleichbaren Bedingungen zum frühestmöglichen Zeitpunkt
Wenn sich Fluggäste nach einer Flugannullierung für einen Alternativflug entscheiden, ist ist die Fluglinie verpflichtet, unentgeltlich Snacks und Erfrischungen anzubieten sowie eine kostenfreie Kontaktaufnahme (per E-Mail oder Telefon) zu ermöglichen.
Weitere Betreuungsleistungen wie etwa Hotelunterbringung und der Transfer zwischen Flughafen und Hotel richten sich nach dem jeweiligen Einzelfall und müssen in angemessenem Verhältnis zur Wartezeit stehen. Dies hängt im konkreten Fall davon ab wie lange die Sturmwarnung aufrecht bleibt.
Die apf empfiehlt Betroffenen, denen keine Verpflegung und/oder Unterkunft proaktiv angeboten wird, unbedingt im ersten Schritt die Kontaktaufnahme mit dem Unternehmen bevor eigenständig Ausgaben getätigt werden. Muss letztlich tatsächlich selbst Verpflegung und/oder eine Unterkunft organisiert und bezahlt werden, empfiehlt die apf unbedingt Rechnungen und Belege aufzubewahren und die Kosten möglichst gering zu halten!