Massenflugausfälle wegen Streik - apf infomiert

von Jürgen Vogl

Prinzipiell werden einfache Krankheitsfälle, wie sie im alltäglichen Betrieb eines Unternehmens vorkommen, von Gerichten nicht als „außergewöhnliche Umstände“ gewertet, da sie ein „gewöhnliches Unternehmensrisiko“ darstellen. In Streiksituationen, die den Betrieb der Airline beeinträchtigen, können sich Airlines allerdings in bestimmten Fällen auf einen „außergewöhnlichen Umstand“ berufen, allerdings müssen sie dies für jeden betroffenen Flug belegen. Denn in Fällen von „außergewöhnlichen Umständen ist die Airline zu keiner Ausgleichszahlung verpflichtet. Sie muss Ihnen aber immer, das ist verschuldensunabhängig, Betreuungs- und Unterstützungsleistungen anbieten. Das sind etwa Snacks und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit, Unterbringung in einem Hotel falls erforderlich sowie der Transport zwischen Flughafen und Hotel. Sollten Ihnen diese Leistungen nicht angeboten werden empfiehlt die apf alle Rechnungen für Unterkunft, Transfer, Getränke und Snacks aufzuheben, da die Airline nur zur Erstattung verpflichtet ist, wenn Sie die Belege vorlegen können.

Ob die Airline darüber hinaus auch eine Ausgleichszahlung erbringen muss, hängt davon ab, ob die massiven Krankmeldungen, tatsächlich krankheitsbedingt erfolgen oder ob sie eine kollektive Streikmaßnahme innerhalb des Tarifkonflikts darstellen. Die Ausgleichszahlung richtet sich nach der Flugentfernung und beträgt zwischen 250 und 600 Euro. Wenn Sie von Flugverspätungen oder Flugausfällen betroffen sind und sich mit der Airline nicht einigen können, prüft die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte Ihren Fall gerne kostenlos und provisionsfrei.

Das Beschwerdeformular[nbsp]ist auf der[nbsp]Homepage der apf für Sie abrufbar unter www.passagier.at

Die apf prüft den Sachverhalt und leitet gegebenenfalls ein Schlichtungsverfahren ein, um die Airline zur Einhaltung ihrer Verpflichtungen zu bewegen. Damit soll sichergestellt werden, dass die Passagier- und Fahrgastrechte gewahrt bleiben. Beschwerden müssen schriftlich eingebracht werden, für Rückfragen und Auskünfte sind die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der apf auch telefonisch erreichbar. Um gleich zu den richtigen Ansprechpersonen zu gelangen, wählen Sie +43 1 5050707-740.

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