Mitternacht unterwegs: Was gilt, wenn das neue Jahr auf der Reise beginnt?

von Katharina Muhr

Für viele beginnt das neue Jahr mit Feuerwerk und Umarmungen. Für andere startet es im Zugabteil, am Flughafen oder im Fernbus. Rund um Silvester sind viele Menschen spätabends oder über Mitternacht hinweg unterwegs. Doch auch wenn das Jahr wechselt: Die Rechte von Passagierinnen und Passagieren bleiben unverändert.

Neues Jahr, gleiche Reise

Ein weit verbreiteter Irrtum lautet, dass mit Mitternacht rechtlich „eine neue Reise“ beginne. Entscheidend ist jedoch nicht das Datum, sondern die gebuchte Beförderung. Wer kurz vor Mitternacht verspätet losfährt und erst im neuen Jahr ankommt, befindet sich weiterhin auf derselben Reise. Alle Fahrgast- und Passagierrechte gelten durchgehend weiter.

Zugfahrten über Mitternacht

Kommt es bei Bahnreisen rund um Silvester zu Verspätungen, gelten die üblichen Entschädigungsregeln:

  • ab 60 Minuten Verspätung: 25 % Fahrpreiserstattung
  • ab 120 Minuten Verspätung: 50 % Fahrpreiserstattung

Der Zeitpunkt der Verspätung – vor oder nach Mitternacht – spielt dabei keine Rolle. Auch Anschlussverluste gehören zur selben Beförderung, sofern ein Durchgangsticket vorliegt. Dazu kommen Hilfeleistungsansprüche, etwa auf Mahlzeiten und Getränke oder Hotelunterbringung. Wird ein Anspruch abgelehnt, unterstützt die Agentur für Passagier- und Fahrgastrechte (apf) kostenlos.

Silvesternacht am Flughafen

Auch im Flugverkehr endet die Verantwortung der Airline nicht um Mitternacht. Bei Verspätungen oder Annullierungen bestehen weiterhin Betreuungsansprüche, etwa auf:

  • Mahlzeiten und Getränke
  • Kommunikationsmöglichkeiten
  • Hotelunterbringung inklusive Transfer bei längeren Wartezeiten
  • Ersatzbeförderung oder Rückerstattung

Wer Leistungen selbst bezahlen muss, sollte Belege aufbewahren. Die apf prüft im Nachhinein, ob die Fluglinie ihren Pflichten nachgekommen ist.

Nachtfahrten mit dem Fernbus

Fernbusse verkehren zu Silvester häufig spät oder nachts. Ab einer Verspätung von 120 Minuten greifen auch hier Fahrgastrechte. Besonders wichtig ist die Informationspflicht – sie gilt unabhängig von Uhrzeit oder Feiertag.

Gut informiert ins neue Jahr

Auch zu Silvester gilt, Tickets und Belege/Rechnungen aufbewahren, Verspätungen dokumentieren und zunächst das Verkehrsunternehmen kontaktieren. Kommt es zu keiner Lösung, steht die apf als unabhängige und kostenlose Schlichtungsstelle zur Verfügung.

Das Team der apf wünscht Ihnen ein gesundes und erfolgreiches neues Jahr!

 

Zurück zur Newsübersicht

Copyright 2026. All Rights Reserved.
You are using an outdated browser. The website may not be displayed correctly.